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Meldungen

Offener Brief zu Aussagen anlässlich der Karfreitags-Tanzveranstaltung

19.04.2023

Die Regionalgruppe Stuttgart der Giordano-Bruno-Stiftung antwortet Herrn Stadtdekan Hermes in einem offenen Brief auf seine Aussagen, die er in einem Interview mit dem SWR anlässlich der Karfreitags-Tanzveranstaltung getroffen hat.

Sehr geehrter Herr Stadtdekan Hermes,

im SWR-Interview sagten Sie den "Party-People", dass sie frei hätten, weil die Christen Karfreitag feiern, was so klingt als hätten wir den Christen den Feiertag zu verdanken. Tatsächlich haben wir frei, weil Karfreitag ein gesetzlicher Feiertag ist. Über gesetzliche Feiertage entscheidet der Gesetzgeber, nicht die Christenheit oder die katholische Kirche. Im Grundgesetz ist festgelegt, dass der Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage als "Tage der Arbeitsruhe und seelischen Erhebung" gesetzlich geschützt sind. Seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2016 zur ersten "Heidenspaß statt Höllenqual" Party wissen wir auch, dass der Staat niemandem vorschreiben darf was er zum Erlangen seiner seelischen Erhebung zu tun oder lassen hat – nicht einmal an Feiertagen die historisch aufgrund ihrer Bedeutung für eine christliche Bevölkerung zu gesetzlichen Feiertagen wurden.

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Tanzen erlaubt!

08.04.2023

Am Karfreitag war das LKA Longhorn voller Tanzbegeisterter. Warum auch nicht?


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Liebe Christinnen und Christen,

falls ihr nicht verstehen könnt, warum wir an eurem Feiertag nicht ruhig sein wollen, stellt euch doch einfach vor, eine andere Religion würde euch das Essen von Schweinefleisch an mehren Tagen im Jahr gesetzlich verbieten.

Presse:

08.02.2023, 19:30 Uhr: SWR Aktuell Baden-Württemberg ab 3:20

08.04.2023: Stuttgarter Nachrichten: Hier wurde am Karfreitag trotzdem getanzt – mit Ansage

07.04.2023: SWR Aktuell: Zwischen Tanzverbot und "Heidenspaß" - der Karfreitag in BW

07.04.2023: echo24: Tanzverbot an Karfreitag: Stuttgarter Club bricht Tabu – und plant Party

07.04.2023: gbs: Heidenspaß an Karfreitag - Warum man an »stillen Tagen« tanzen und »Das Leben des Brian« sehen darf

06.04.2023: hpd: Stuttgart lenkt in letzter Minute ein

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Gymnasium Weil der Stadt: Podiumsdiskussion zu Weltanschauungen


Foto: Gymnasium Weil der Stadt

Ein Gespräch mit einem Bürger von Weil der Stadt lieferte für den Schulleiter des ansässigen Johannes-Kepler-Gymnasiums den Anstoß eine schulinterne Podiumsdiskussion mit Vertretern von Religionen und Weltanschauungen durchzuführen. Ziel der Veranstaltung war auf Fragen zu antworten, die die Schüler vorab ausgearbeitet hatten. Die die durch Toleranz und Austausch geprägte Veranstaltung war beispielhaft dafür wie die Vorstellung der Vielfalt von Weltanschauungen Schule machen könnte.

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Einwohner der Stadt Stuttgart nach Religionszugehörigkeit

1986-2022

Der Anteil der Mitglieder der evangelischen und römisch-katholischen Kirche hat im Jahr 2022 in Stuttgart den bislang stärksten Rückgang verzeichnet.

Am 31. Dezember 2022 waren in Stuttgart von 610.000 Einwohnern 126.253 evangelisch und 121.791 römisch-katholisch.

Der Anteil der christlich getauften Einwohner (Mitglied in der ev. oder der rk. "christlichen Großkirche") ist zum Jahresende 2022 auf 40,7% (Jahr 2021: 42,8%) zurückgegangen.

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Einspruch gegen die Verurteilung wegen Beschimpfung von Mohammed erfolgreich

Am 4. Juli war Abbas M. vom Amtsgericht Stuttgart zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 10 Euro verurteilt worden. Nach Ansicht des Gerichts hatte er sich der Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen schuldig gemacht, als er den islamischen Propheten Mohammed bei einer Kundgebung in polemischer Weise kritisierte. Gegen die Verurteilung nach dem "Gotteslästerungsparagraphen" ging M. in Berufung – und bekam in der nächsthöheren Instanz Recht.

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