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Schutz von Atheist/innen und LGBTQ-Flüchtlingen

Brief an das BAMF (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge)

25.02.2023

Es bestehen berechtigte Zweifel, dass die Behörden, Dolmetscher und ehrenamtliche Helfer bei Flüchtlingen die aus islamischen Familien stammen, das Recht auf Religionsfreiheit ausreichend beachten. Formulare des BAMF enthalten die Frage nach der "Religion", nicht nach der "Weltanschauung" oder "Religion/Weltanschauung" und Flüchtlinge werden häufig gedrängt "Islam" einzutragen. Flüchtlinge haben das Recht aus dem Islam "auszutreten" – manchmal ist das auch ein Fluchtgrund. Kinder, auch Kinder aus muslimischen Familien haben in Deutschland ab 14 Jahren das Recht ihre Weltanschauung selbst zu wählen und auszuleben. Ebenso ist sexuelle Orientierung in Deutschland kein Grund zur Diskriminierung – auch das muss in Deutschland anerkannt und ggf. gegenüber Angehörigen und anderen Flüchtlingen durchgesetzt werden. Dafür müssen die Behörden, Betreuer und Leiter von Flüchtlingsunterkünften sensibilisiert werden.

Eine Rechtsanwältin hat einen Brief an das BAMF geschrieben hat, um die Behörde zu sensibilisieren und die Thematik in den Verhaltenskodex, in Schulungen und Integrationskurse aufzunehmen.

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