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Meldungen

Die weltanschauliche Schieflage der Landesregierung Baden-Württemberg

Wo bleibt Ethikunterricht in den Grundschulen? – Teil 1


Ergebnisse Umfrage März 2022 - Fotomontage Werner Koch https://pixabay.com...

Die Bildungspolitik sollte sich dringend auf die Realitäten einstellen. Kinder haben ein Recht auf vorurteilsfreie Bildung. Sie einseitig religiös beziehungsweise weltanschaulich zu beeinflussen ist Unrecht. Öffentliche Schulen sollten Erkenntnisse vermitteln, keine Bekenntnisse.

Die Landesregierung von Baden-Württemberg und ihr Ministerpräsident haben es sich anscheinend zur "missionarischen" Aufgabe gemacht, die Religiosität zu stärken. Das wird unter anderem sichtbar an der anhaltenden Verschleppung der Einführung des Ethikunterrichts für die Mehrheit der Schüler, die keiner Religionsgemeinschaft angehören – während gleichzeitig ein bemerkenswerter Eifer darauf verwendet wird, für eine muslimische Minderheit islamisch-sunnitischen Religionsunterricht zu etablieren. Angesichts der Entkirchlichung der Bevölkerung sollte es sich die Landesregierung zur Aufgabe machen, Ethikunterricht für alle einzuführen und öffentliche Schulen als bekenntnisfreie Schulen nach Artikel 7, Absatz 3 GG einzurichten.

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Die Antwort des Kultusministeriums Baden-Württemberg

Wo bleibt Ethikunterricht in den Grundschulen? – Teil 2


Buchcover "Religionsunterricht oder Ethikunterricht?" Fotomontage W. Koch

Wenn es stimmt was in den Bildungsplänen steht, dann sind die Inhalte des Religionsunterrichts ein unbedingt notwendiger Bestandteil der Bildungs- und Erziehungsarbeit. Nach dem Schulgesetz dient der Ethikunterricht dazu, ein entsprechendes, weltanschaulich neutrales Bildungsangebot zu machen. Dieses Bildungsangebot für diejenigen Schülerinnen und Schüler, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen, wird in Baden-Württemberg verweigert.

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Einschulungsalter und Religionszugehörigkeit 2023

Der Religionsunterricht an allgemeinbildenden Schulen ist Pflicht für bekenntnisangehörige Schülerinnen und Schüler. Eine Recherche in zehn Städten von Baden-Württemberg, sowie in München, Berlin und Oldenburg, zeigt, dass rund 80 Prozent der Schulanfänger von diesem Unterrichtsfach nicht mehr erreicht werden. Mit Bezug zur Bevölkerung insgesamt sind die Kinder im ‚Einschulungsalter‘ nur noch zu rund 20 Prozent christliche Bekenntnisangehörige.

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2023 Stuttgart – Entwicklung der Religionszugehörigkeit

Die Säkularisierung der Bevölkerung wird an der Mitgliederentwicklung der Kirchen sichtbar. Erstmals sind in Stuttgart weniger als 40 Prozent Mitglied in einer der christlichen "Großkirchen". Alle Politiker täten gut daran, sich von den Kirchen und vom Kirchenlobbyismus zu distanzieren und auch die Interessen der Konfessionsfreien Eltern und Schüler wahrzunehmen. Der fehlende Ethikunterricht an der Grundschule ist ein Beispiel.

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Aufruf für die Planung von Veranstaltungen an Karfreitag / Gründonnerstag / Karsamstag

28. bis 30. März 2024 in der Region Stuttgart

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Feiern gegen Tanzverbote an sog. "Stillen Tagen"

Trotz Musik- und Tanzverbots in Baden-Württemberg wird die Regionalgruppe Stuttgart der Giordano-Bruno-Stiftung (gbs Stuttgart) an sog. "Stillen Tagen" Karfreitag, Gründonnerstag und Karsamstag in Stuttgarter Clubs feiern. Wir laden alle herzlich dazu ein. Einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist es zu verdanken, dass an "Stillen Tagen" ein buntes Programm mit Musik und Tanz stattfindet kann.

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Die Kirche als Brückenbauer für den Islam

Islamberatung für Kommunen, Land und muslimische Organisationen

11.08.2023

Die Diözese Rottenburg-Stuttgart hat das Projekt "Muslime als Partner in Baden-Württemberg. Information, Beratung, Dialog. Gesellschaft gemeinsam gestalten" initiiert. Muslim und Islamwissenschaftler Dr. Hussein Hamdan und sein Team beraten die Landespolitik, Kommunen, Integrationsbeauftragte sowie islamische Verbände und Gemeinden bei religiösen Angelegenheiten wie Moscheebau, Gebetsruf, islamischen Gräberfeldern, dem öffentlichen Fastenbrechen und vor allem bei der Einordnung verschiedener islamischer Gruppen. Die Hilfestellung soll islamischen Gemeinden einen ähnlichen Zugang auf kommunaler Ebene ermöglichen wie ihn die Kirchen haben. Die Kommunen werden zur Zusammenarbeit ermuntert und dazu, den interreligiösen Dialog und lokale Räte der Religionen zu ermöglichen, zu begleiten und finanziell zu unterstützen. Die Islamberatung ist ausgesprochen islamfreundlich, bedient religiöse Interessen – und wird jetzt mit öffentlichen Mitteln finanziert.


Innenraum der Fatih-Moschee in Pforzheim (Foto: Zairon via Wikimedia Commons CC BY-SA 3.0)

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Ethikunterricht an Grundschulen in Baden-Württemberg

Der gbs Landesverband Baden-Württemberg fordert bekenntnisfreie Schulen und Ethikunterricht für alle

08.07.2023

Die Regionalgruppen der gbs in Baden-Württemberg arbeiten bei ausgewählten Projekten als gbs Landesverband Baden-Württemberg zusammen. Ein solches für Baden-Württemberg zentrales Thema ist der Ethikunterricht an den Schulen. Die Mehrheit der Grundschüler ist konfessionsfrei, ein signifikant höherer prozentualer Anteil als in der Gesamtbevölkerung. Diese Mehrheit wird von der Politik ignoriert und die Einführung des Ethikunterrichts an Grundschulen ist bis jetzt nicht konkret geplant, obwohl dies in allen Koalitionsverträgen der Landesregierungen von Baden-Württemberg seit 2011 vereinbart wurde. Die Ausweitung des Religionsunterrichts für eine vergleichsweise kleine Minderheit von Schülern, die dem muslimischen Kulturraum zugeordnet werden können treibt die Landesregierung hingegen mit bemerkenswertem Eifer voran. Die Stärkung der Religiosität scheint wichtiger als Werteunterricht für alle, auch um den Preis, die religiöse Identitätsbildung auf Kosten der Integration zu fördern.


Grafik: Werner Koch

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Offener Brief zu Aussagen anlässlich der Karfreitags-Tanzveranstaltung

19.04.2023

Die Regionalgruppe Stuttgart der Giordano-Bruno-Stiftung antwortet Herrn Stadtdekan Hermes in einem offenen Brief auf seine Aussagen, die er in einem Interview mit dem SWR anlässlich der Karfreitags-Tanzveranstaltung getroffen hat.

Sehr geehrter Herr Stadtdekan Hermes,

im SWR-Interview sagten Sie den "Party-People", dass sie frei hätten, weil die Christen Karfreitag feiern, was so klingt als hätten wir den Christen den Feiertag zu verdanken. Tatsächlich haben wir frei, weil Karfreitag ein gesetzlicher Feiertag ist. Über gesetzliche Feiertage entscheidet der Gesetzgeber, nicht die Christenheit oder die katholische Kirche. Im Grundgesetz ist festgelegt, dass der Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage als "Tage der Arbeitsruhe und seelischen Erhebung" gesetzlich geschützt sind. Seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2016 zur ersten "Heidenspaß statt Höllenqual" Party wissen wir auch, dass der Staat niemandem vorschreiben darf was er zum Erlangen seiner seelischen Erhebung zu tun oder lassen hat – nicht einmal an Feiertagen die historisch aufgrund ihrer Bedeutung für eine christliche Bevölkerung zu gesetzlichen Feiertagen wurden.

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Tanzen erlaubt!

08.04.2023

Am Karfreitag war das LKA Longhorn voller Tanzbegeisterter. Warum auch nicht?


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Liebe Christinnen und Christen,

falls ihr nicht verstehen könnt, warum wir an eurem Feiertag nicht ruhig sein wollen, stellt euch doch einfach vor, eine andere Religion würde euch das Essen von Schweinefleisch an mehren Tagen im Jahr gesetzlich verbieten.

Presse:

08.02.2023, 19:30 Uhr: SWR Aktuell Baden-Württemberg ab 3:20

08.04.2023: Stuttgarter Nachrichten: Hier wurde am Karfreitag trotzdem getanzt – mit Ansage

07.04.2023: SWR Aktuell: Zwischen Tanzverbot und "Heidenspaß" - der Karfreitag in BW

07.04.2023: echo24: Tanzverbot an Karfreitag: Stuttgarter Club bricht Tabu – und plant Party

07.04.2023: gbs: Heidenspaß an Karfreitag - Warum man an »stillen Tagen« tanzen und »Das Leben des Brian« sehen darf

06.04.2023: hpd: Stuttgart lenkt in letzter Minute ein

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