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Kundgebung für Meinungsfreiheit zum 7. Jahrestag des Attentats auf Charlie Hebdo

Datum: 
Freitag, 7 Januar, 2022 - 14:00

Ort: 

Stuttgarter Schlossplatz, Höhe Königstraße 11 (vor der Commerzbank)

Die Regionalgruppe Stuttgart der Giordano-Bruno-Stiftung (gbs) veranstaltet am 7.1.2022 von 14.00-16.00 Uhr eine Kundgebung zur Erinnerung an das Attentat auf die Satirezeitung Charlie Hebdo in Paris vor sieben Jahren. Damals wurden neun Mitarbeiter der Zeitschrift und ein Personenschützer ermordet. Wir gedenken auch des französischen Lehrers Samuel Paty, der am 16. Oktober 2020 von einem religiösen Fundamentalisten bestialisch getötet wurde, weil er im Unterricht anhand islamkritischer Charlie-Hebdo-Karikaturen den Begriff der Meinungsfreiheit erklärte.

Gegen diese Angriffe auf die Kunst- und Meinungsfreiheit durch islamistische Attentäter wollen wir ein Zeichen setzen. Einige der satirischen Zeichnungen, die der Grund des Angriffs auf Charlie Hebdo waren, werden wir auf der Kundgebung zeigen. Wir sind der Ansicht, dass das Zeigen islamkritischer Karikaturen zur Normalität werden sollte.

In Deutschland wird die Meinungs- und Kunstfreiheit zusätzlich durch den immer noch existierenden, mittelalterlich anmutenden "Gotteslästerungsparagraphen" §166 StGB eingeschränkt. Dieses Gesetz bedroht denjenigen mit empfindlichen Strafen, der religiöse Bekenntnisse "in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören", und schützt damit Glaubensgemeinschaften unangemessen vor Kritik.

Gegenüber gewaltbereiten religiösen Fundamentalisten klare Kante zu zeigen wäre hierzulande eine Aufgabe für Politik, Medien und Religionsgemeinschaften – auch für Imame. Diskussionen müssen offen und friedlich geführt werden, ohne Empörung anzustacheln oder Opferrollen einzunehmen. Mit aufgeklärten Vertretern einer Religion gibt es keinen Dissens;religiöse Meinungsführer, die zur Gewalt aufrufen, schaden hingegen den Interessen der Mehrzahl der Muslime, die friedlich, liberal und säkular ist.

"Der Islam" darf kein gesellschaftlich oder staatlich geschützter Raum sein, sondern muss Privatsache in einem säkularen Staat werden – in Gleichbehandlung mit anderen Religionen und Weltanschauungen.

Zu dieser Gleichbehandlung gehört allerdings auch, dass die zahlreichen Privilegien der christlichen Religionen wie Kirchensteuereinzug, Religionsunterricht an staatlichen Schulen und Kirchentagszuschüsse endlich abgeschafft werden.

Wir halten die aktuell geltenden Infektionsschutzbestimmungen ein (Abstand, Mundschutz...).