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Einspruch gegen die Verurteilung wegen Beschimpfung von Mohammed erfolgreich

Am 4. Juli war Abbas M. vom Amtsgericht Stuttgart zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 10 Euro verurteilt worden. Nach Ansicht des Gerichts hatte er sich der Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen schuldig gemacht, als er den islamischen Propheten Mohammed bei einer Kundgebung in polemischer Weise kritisierte. Gegen die Verurteilung nach dem "Gotteslästerungsparagraphen" ging M. in Berufung – und bekam in der nächsthöheren Instanz Recht.

Unser Artikel beim Humanistischen Pressedienst: https://hpd.de/artikel/einspruch-gegen-verurteilung-wegen-beschimpfung-mohammed-erfolgreich-20804