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Strafverfahren wegen „Gotteslästerung“ (§ 166 StGB): Schutz des öffentlichen Friedens oder tatbestandliche Täter-Opfer-Umkehr?

05.03.2023

Das Strafverfahren wegen "Gotteslästerung" gegen Herrn Abbas M. ist jetzt doch abgeschlossen. Die Staatsanwaltschaft hat ihren Einspruch gegen den Freispruch des Landgerichts Stuttgart wieder zurückgezogen.
Damit kann Herr M., der als Flüchtling anerkannt ist, nunmehr darauf hoffen, dass der Ausstellung von Pass und Aufenthaltserlaubnis nichts mehr im Wege steht und er damit auch eine Arbeitserlaubnis erhält und sich eine Arbeit suchen kann. Die Ausstellung der Papiere wurde mit Hinweis auf das schwebende Verfahren bislang blockiert. Das Verwaltungsgericht hat bereits Anfang Juli 2022 entschieden, dass Herr M. als Flüchtling anzuerkennen ist. Die Anzeige wegen Gotteslästerung durch die Kriminalpolizei hat den Gerichten viel unnötigen Aufwand verursacht, hat dem Staat Geld gekostet und war für Herrn M. mit einer hohen Belastung verbunden. Bis zum Freispruch konnten religiöse Fundamentalisten davon ausgehen, dass der Staat auf ihrer Seite steht, wenn sie Abbas M. angreifen und einschüchtern.

Der Blasphemie-Paragraph (§166) ist an sich verfassungswidrig und hätte zusammen mit der Abschaffung des Paragraphen gegen Majestätsbeleidigung auch abgeschafft gehört. Es ist zu hoffen, dass die Regierung die Forderung hört und reagiert. Der Blasphemie-Paragraph eignet sich zur missbräuchlichen und willkürlichen Anwendung, auch in Deutschland. Was die Motivation der Kriminalpolizei war, Abbas M. wegen Gotteslästerung anzuzeigen, bleibt im Dunkeln.

Das Institut für Weltanschauungsrecht (ifw) hat die Rechtsanwältin bei der Vorbereitung der Gerichtsverfahren unterstützt. Vielen Dank an das ifw und die Rechtsanwältin für den langen Atem und die Unterstützung. Wir wünschen Abbas M. alles Gute für die Zukunft.

Das ifw hat den Fall und die Gerichtsverfahren hier dokumentiert.

https://weltanschauungsrecht.de/meldung/strafverfahren-wegen-gotteslaesterung-ss-166-stgb-schutz-des-oeffentlichen-friedens-oder-0

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