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Heidenspass am Karfreitag

Sonntag, 2 April, 2023 - 14:00

Die gbs-Stuttgart protestiert am Karfreitag gegen die Bevormundung durch Religion und die fehlende Trennung von Staat und Kirchen in Deutschland indem sie zu einer weltanschaulich begründeten öffentlichen Tanzveranstaltung einlädt.

Die Veranstaltung wendet sich gegen das Feiertagsgesetz, mit dem Baden-Württemberg wie auch viele andere Bundesländer seine Bürger etwa durch ein Tanzverbot dazu zwingen will, den Karfreitag als "stillen Feiertag" zu begehen. Auch an anderen "stillen Feiertagen" wie dem Buß- und Bettag und Allerheiligen sind in unserem Bundesland etwa Sport- und Tanzveranstaltungen verboten und bei Zuwiderhandlungen drohen hohe Bußgelder. Nachdem das Bundesverfassungsgericht allerdings 2016 der Klage des Bundes für Geistesfreiheit auf Heidenspaß statt Höllenqual entsprochen hat dürfen Menschen mit anderer als der christlichen Weltanschauung an Karfreitag nicht mehr uneingeschränkt dazu gezwungen werden, den Tag ohne Tanz und Freude am Leben zu begehen. Allerdings bedarf es noch immer einer Ausnahmegenehmigung um vom "Standardfall" eines Trauertags abzuweichen – und das obwohl weniger als die Hälfte der Bevölkerung noch Mitglied in einer der christlichen Kirchen ist und nur noch 3% (katholisch) bzw. 8% (evangelisch) der Kirchenmitglieder mindestens einmal im Monat in die Kirche gehen.

Es stellt sich auch die Frage, warum die christliche Feierpraxis in einem weltanschaulich neutralen Staat als Standard gilt von der man sich per Ausnahmegenehmigung befreien lassen muss. Darüber hinaus wollte das Ordnungsamt der Stadt Stuttgart die Veranstaltung wie in den letzten Jahren durch ein Verbot der Ausgabe von Speisen und Getränken behindern und die Genehmigung an Gebühren koppeln. Dieses Jahr verzichtete das
Ordnungsamt erstmals auf diese Auflagen nachdem unser Anwalt Prof. Dieter Rössner in einer Stellungnahme darlegen konnte, dass diese in mehrfacher Weise rechtswidrig sind. Damit wird 2023 das erste Jahr in dem auch in Stuttgart das Urteil des Verfassungsgerichts voll umgesetzt werden kann, nachdem die Giordano-Bruno-Stiftung seit 2018 in mehreren Gerichtsverfahren die praktische Umsetzung des Urteils gegen die Stadt Stuttgart
erstreiten musste. Großer Dank gilt auch dem LKA Longhorn, das dieses Ziel seit 2020 als geeignete Event-Location unterstützt. Denn als Diskothek im Gewerbegebiet Wangen besteht keine Gefahr durch
die Veranstaltung Christen bei ihrer Andacht an Karfreitag zu stören – und darum geht es, dass jeder diesen gesetzlichen Feiertag so feiern kann wie es seiner Weltanschauung entspricht.