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2023 Stuttgart – Entwicklung der Religionszugehörigkeit

Die Säkularisierung der Bevölkerung wird an der Mitgliederentwicklung der Kirchen sichtbar. Erstmals sind in Stuttgart weniger als 40 Prozent Mitglied in einer der christlichen "Großkirchen". Alle Politiker täten gut daran, sich von den Kirchen und vom Kirchenlobbyismus zu distanzieren und auch die Interessen der Konfessionsfreien Eltern und Schüler wahrzunehmen. Der fehlende Ethikunterricht an der Grundschule ist ein Beispiel.

Der Anteil der Mitglieder der evangelischen und römisch-katholischen Kirche hat im Jahr 2023 in Stuttgart erneut einen starken Rückgang verzeichnet. Am 31. Dezember 2023 waren in Stuttgart von 610.069 Einwohnern noch 121.153 evangelisch und 117.389 römisch-katholisch.

Der Anteil der christlich getauften Einwohner (Mitglied in der ev. oder der rk. "christlichen Großkirchen") ist zum Jahresende 2023 auf 39,1% - erstmals unter 40 Prozent – (Jahr 2022: 40,7%) zurückgegangen.

Die Mitglieder der christlichen Kirchen haben 2023 um 3,99% abgenommen - das ist ein Rückgang des Anteils an der Gesamtbevölkerung von Stuttgart um 1,6%.

Einwohner in Stuttgart seit 1986 nach Religionszugehörigkeit; Stand: 31.12.2023


Daten: Statistisches Amt Landeshauptstadt Stuttgart, Grafik: Werner Koch

Der Rückgang christlich getaufter Kinder im Alter bis 6 Jahren setzt sich vergleichbar fort und liegt jetzt bei nur noch 17,5% - was die Fortführung des Religionsunterrichts immer schwieriger macht und die Dringlichkeit der Einführung von Ethikunterricht an den Grundschulklassen 1-4 bestätigt. Die Einführung des Ethikunterrichts in der Grundschule ab Klasse 1 ist im Koalitionsvertrag der grün-schwarzen Landesregierung BW 2021 festgeschrieben - aber es gibt bis jetzt keine Pläne!

Die Einführung des Ethikunterrichts für die Grundschule ab Klasse 1 war bereits im Koalitionsvertrag der grün-roten Landesregierung BW 2011 enthalten.

Die Bevölkerung muss anscheinend Druck machen - für Ministerpräsident Kretschmann ist nur die Stärkung der Kirchen wichtig - und seiner Meinung nach zieht der Ethikunterricht Kinder vom Religionsunterricht ab. Das dürfte zutreffen, da ein hoher Anteil konfessionsfreier Schüler am Religionsunterricht teilnimmt – damit die Kinder "aufgehoben" sind und nicht in einer Hohl- oder Randstunde ohne sichere Aufsicht in der Schule herumtoben.

Nach §100a des Schulgesetzes von Baden-Württemberg dient der Ethikunterricht der Erziehung der Schülerinnen und Schüler zu verantwortungs- und wertbewusstem Verhalten…
Eltern und Kinder die keiner Religionsgemeinschaft angehören werden seit vielen Jahren dadurch diskriminiert, dass das Fach nicht für alle öffentlichen Schulen und Schulklassen eingerichtet ist und die Ausbildung qualifizierter Lehrkräfte, vergleichbar mit der Ausbildung von Religionslehrkräften fehlt.

Erstmals separat ausgewiesen haben wir die Zahl der "Sonstigen Religionsgemeinschaften", die als Körperschaften des öffentlichen Rechts (KdöR) erfasst werden. Der Anteil liegt in Stuttgart bei 2,7 Prozent der Gesamtbevölkerung. Bei den Kindern im Altersbereich bis 6 Jahren liegt der Anteil bei 0,7 Prozent.

Entwicklung 2017-2024 – Religionszugehörigkeit Kinder im Alter von 0-6 Jahren


Daten: Statistisches Amt Landeshauptstadt Stuttgart, Grafik: Werner Koch

Entwicklung 2017-2024 – Religionszugehörigkeit der gesamten Einwohner von Stuttgart


Daten: Statistisches Amt Landeshauptstadt Stuttgart, Grafik: Werner Koch

Die gbs Stuttgart fordert vom Land Baden-Württemberg, Ethikunterricht an der Grundschule einzuführen. Unsere Anfragen haben SPD-Abgeordnete im Landtag von Baden-Württemberg zu einer Anfrage an die Landesregierung veranlasst. Die Anfrage hat es an den Tag gebracht: Obwohl die Landesregierung1 seit vielen Jahren verspricht, neben dem konfessionellen Religionsunterricht endlich auch an den Grundschulen des Landes das Ersatz-Fach "Ethik" einzuführen, ist sie dazu nicht wirklich bereit. Denn die notwendigen Voraussetzungen werden planmäßig sabotiert.

1 Antrag des Abg. Daniel Born u.a. SPD "Religions- und Ethikunterricht an den Schulen in Baden-Württemberg"; LT-Drucksache 17 / 6063 und Stellungnahme des Kultusministeriums vom 31.1.2024 AZ: KMZ-0141.5-17/2/6