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Überregionale Termine

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www.bfg-regensburg.de

29. 03.

Heidenspaß statt Höllenqual

Freigeistertanz an Karfreitag in Regensburg

Stimmung, Ausgelassenheit und Tanzen geben einem nicht nur etwas, sie können auch ein Statement sein. So ist es beim Freigeistertanz "Heidenspaß statt Höllenqual", der an Karfreitag in fünf Regensburger Lokalen vom Bund für Geistesfreiheit (bfg) Regensburg organisiert wird und für Humanismus und Aufklärung in Abgrenzung zum Christentum steht.

Zum Programm:
In der "Heimat" legt DJ Beardslap "atemberaubend, sensationell und zauberhaft" auf, im "Tiki Beat" beteiligen sich DJ Vinyl Solution & DJ Kahlua Joe mit Punk, Oi und Ska sowie DJ Loony Goul, der Psycho, Horror und Death Punk bereithält. Die Musik in der "alten Filmbühne" kommt von MEEK und fällt in die Bereiche Reggae, Dancehall und Afrobeats. Im "Mono" spielen DJ J.C. feat. Virgin Mary. Von DJ Arok & Captain G bekommt man im "Vinyl" Funk, Soul, Hiphop und Freestyle geboten. Die Theatergruppe „Straßenbande“ wird in allen Bars mit dem Stück „Die Doppelmoral-Apostel“ auftreten, außerdem wird der Journalist und Verleger Martin Stein eine Lesung halten. Weitere Informationen zum Freigeistertanz gibt es auf der Website des bfg Regenburg. Eintritt ab 21:00 Uhr (für Nichtmitglieder beträgt der Eintritt drei Euro, sofern keine Bedürftigkeit vorliegt).

Hintergrund:
Laut einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2016 darf trotz Musik- und Tanzverbots an sog. Stillen Tagen gefeiert werden, wenn der Tanz Ausdruck einer klaren weltanschaulichen Abgrenzung gegenüber dem Christentum ist. Die Richter*innen in Karlsruhe hatten am 7. Oktober 2016 entschieden, dass Artikel 5 des Bayerischen Feiertagsgesetzes mit der Weltanschauungsfreiheit und der Versammlungsfreiheit nicht vereinbar ist. Damit folgte das BVerfG einer Verfassungsbeschwerde des bfg München, der sich nach dem Verbot seiner "Heidenspaß- statt Höllenqual-Party" an Karfreitag 2007 durch alle Instanzen geklagt hatte.

Der bfg versteht sich als Weltanschauungsgemeinschaft. Die Körperschaft des öffentlichen Rechts tritt für die strikte Trennung von Kirche und Staat sowie für Bürgerrechte und Demokratie ein und orientiert sich an den Grundsätzen der Aufklärung.