Die weltanschauliche Schieflage der Landesregierung Baden-Württemberg
Die Bildungspolitik sollte sich dringend auf die Realitäten einstellen. Kinder haben ein Recht auf vorurteilsfreie Bildung. Sie einseitig religiös beziehungsweise weltanschaulich zu beeinflussen ist Unrecht. Öffentliche Schulen sollten Erkenntnisse vermitteln, keine Bekenntnisse.
Die Landesregierung von Baden-Württemberg und ihr Ministerpräsident haben es sich anscheinend zur “missionarischen” Aufgabe gemacht, die Religiosität zu stärken. Das wird unter anderem sichtbar an der anhaltenden Verschleppung der Einführung des Ethikunterrichts für die Mehrheit der Schüler, die keiner Religionsgemeinschaft angehören – während gleichzeitig ein bemerkenswerter Eifer darauf verwendet wird, für eine muslimische Minderheit islamisch-sunnitischen Religionsunterricht zu etablieren. Angesichts der Entkirchlichung der Bevölkerung sollte es sich die Landesregierung zur Aufgabe machen, Ethikunterricht für alle einzuführen und öffentliche Schulen als bekenntnisfreie Schulen nach Artikel 7, Absatz 3 GG einzurichten.
Ethikunterricht in Baden-Württemberg
Die Kultusministerkonferenz forderte 1972 für “Religionsflüchtige” unter den Schülern einen “Ersatzunterricht”. Die Grundsatzentscheidung zur Einführung des Ethikunterrichts wurde in Baden-Württemberg 1976 getroffen. Die Regeleinführung des Ethikunterrichts – mit dem Status eines Ersatzfaches – erfolgte 1984 für die Sekundarstufe I und II ab Klasse 7/8. Die Landesregierung baute den Ethikunterricht im Land schrittweise aus. Mit dem Schuljahr 2018 begann die stufenweise Einführung des Ethikunterrichts für die Klassen 7 bis 5 –abwärts, Jahre später als geplant. Seit dem Schuljahr 2021/22 steht Ethikunterricht ab Klasse 5 auf dem Lehrplan. Bildungspläne zur Ausweitung von Ethik auf die Grundschule sollen schon lange in Arbeit sein. 2018 sagte Susanne Eisenmann (Kultusministerin, CDU): “Auch an den Grundschulen ist es aus meiner Sicht notwendig, zukünftig Ethikunterricht anzubieten. Deshalb lassen wir schon jetzt die Bildungspläne dazu erarbeiten. Damit können wir nahtlos mit dem Ausbau des Ethikunterrichts an den Grundschulen beginnen, sobald der Ausbau in der Sekundarstufe I abgeschlossen ist”. Worte, denen bis jetzt keine Taten folgten.
In Bayern und Rheinland-Pfalz gibt es Ethikunterricht an den Grundschulen seit 1972 (!). Eine aktuelle Schulstatistik für Bayern “Religions- und Ethikunterricht, Teilnehmer 2010-2023” zeigt für die Schuljahre 2010 bis 2023 eine stetig ansteigende Teilnahme am Ethikunterricht, auch an den Grundschulen. In Bayern haben im Schuljahr 2022/2023 an Grundschulen 32 Prozent der Schüler am Ethikunterricht teilgenommen. Das waren 216.019 Schüler – davon waren 137.066 Schüler ohne Religionszugehörigkeit – also beachtliche Zahlen, die erkennen lassen, was den Schülern in Baden-Württemberg vorenthalten wird.
Ethik als “Ersatzfach”
Das Alternativfach zum Religionsunterricht hat in anderen Bundesländern Bezeichnungen wie “Werte und Normen”, “Lebensgestaltung-Ethik-Religionskunde” (LER) oder Philosophie. Je nach Bundesland ist Ethikunterricht entweder als Ersatzfach für Schüler, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen, als Wahlpflichtfach oder als ordentliches Lehrfach konzipiert. In Baden-Württemberg hat Ethikunterricht den Status eines Ersatzfaches. Der Ersatzunterricht in Ethik ist Pflichtunterricht für alle Schüler, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen, sofern er in dem jeweiligen Bildungsgang eingerichtet ist. Dieser ist an der Grundschule jedoch noch nicht realisiert. Die Freistunde – sowohl für Religionsflüchtige als auch für Konfessionsfreie/Andersgläubige – zu verhindern, war das wichtigste Motiv für die Einführung des Ethikunterrichts. Die Alternative für Schüler “Religion oder schulfrei” wurde zu der Alternative “Religion oder Ethik”.
Der Status “Ersatzfach” hat Konsequenzen, die diskriminierend sind: Ethikunterricht darf nicht ausschließlich angeboten werden. Nur dort, wo Religionsunterricht angeboten wird, kann auch Ethikunterricht angeboten werden. Paradoxer Effekt: Melden sich bei 8 Schülern im Religionsunterricht1 und 20 im Ethikunterricht weitere 2 Schüler vom Religionsunterricht ab, um in den Ethikunterricht zu gehen, und bieten weder die Schule noch die Kirche den Religionsunterricht weiter an, so muss auch der Ethikunterricht ausfallen, obwohl er mit 22 Schülern eine starke Nachfrage aufweist. Das Fach soll eine Abschreckungsfunktion haben und darf nur angeboten werden, solange es diese Funktion erfüllt.
Politische Unterstützung Pro-Reli
Die beiden Kirchen haben heute noch – im Gegensatz zu säkularen Gruppierungen – einen massiven Einfluss auf die Politik. Dass die Kirchen an Bedeutung und Mitgliedern verlieren, ist in der Politik noch nicht angekommen. Kirchliche Büros arbeiten mit dem Landtag zusammen und erhalten Einfluss auf politische Entscheidungen. Auch in den Kultusministerien scheint der Kircheneinfluss stark zu sein. Die Auswirkung des Kirchenlobbyismus kann man an einigen Beispielen erkennen:
In Hamburg gibt es für Schüler bis Klasse 6 nur das Fach Religion. Man hat einen gemeinsamen “Religionsunterricht für alle” (RUfa) eingeführt. Zunächst erteilt von einer evangelischen Lehrkraft, seit Herbst 2022 geht Hamburg noch weiter: Auch Muslime, Juden und Aleviten unterrichten den “Religionsunterricht für alle” (RUfa2); die katholische Kirche hat sich auch für eine Beteiligung entschieden. “Religionsunterricht für alle” vertritt den Anspruch, für alle Kinder da zu sein, ungeachtet ihres religiösen oder nicht-religiösen Hintergrunds. Tatsächlich ist er aber durch religiöse Bekenntnisse und Vorstellungen bestimmt. Das diskriminiert die vielen konfessionsfreien Kinder – das sind an Grundschulen in Hamburg immerhin über 60 Prozent. Es wäre überfällig, in den Jahrgangsstufen 1 bis 6 Ethikunterricht als Alternative zum Fach Religion einzuführen. Der dort verwendete Begriff “Religionsunterricht für alle” ist irreführend: Korrekt wäre es, von multireligiösem Religionsunterricht zu sprechen.
In Rheinland-Pfalz forderte die Landesschülervertretung 2016, den Religionsunterricht abzuschaffen und einen konfessionsübergreifenden Weltanschauungsunterricht einzuführen. Gegenwind kam von der Kirche und dem Kultusministerium. Der Kultusminister hat zeitgleich die Einführung des islamischen Religionsunterrichts an rheinland-pfälzischen Schulen vorangetrieben.
In Baden-Württemberg forderte 2023 der Landesschülerbeirat eine Reduktion des Religionsunterrichts zugunsten von politischer Bildung. Ministerpräsident Winfried Kretschmann hielt davon gar nichts und kritisierte umgehend den Landesschülerbeirat. Er blickt ohnehin besorgt auf die zunehmende Säkularisierung der Gesellschaft und sorgt sich um “Entkirchlichung”.
In Bayern hat 2024 Kultusministerin Anna Stolz (Freie Wähler) als Reaktion auf das schlechte Abschneiden von Schülerinnen und Schülern beim jüngsten Pisa-Test eine Kürzung des Religionsunterrichts in die Diskussion gebracht. Ministerpräsident Markus Söder pfiff die Kultusministerin jedoch sehr schnell zurück: “Bei Religion wird nicht gekürzt”. “Lieber weniger Englisch statt weniger Religion.”
Derzeit ist in Berlin Ethik ein Pflichtfach; alle Schülerinnen und Schüler besuchen das Fach. Religionslehre wird zusätzlich angeboten, die Teilnahme ist jedoch freiwillig. Die neu gewählte Regierungskoalition aus CDU und SPD einigte sich in ihrem Koalitionsvertrag 2023 völlig überraschend auf die Einführung eines Wahlpflichtfachs “Weltanschauungen/Religionen” – entgegen der Tradition der Stadt und auch entgegen der Ergebnisse aus dem “Pro-Reli”-Volksbegehren, das im Jahr 2009 zeigte, dass die Berliner Bevölkerung genau das nicht möchte.
Religionsunterricht oder Religionskunde/Ethik?
Der Religionsunterricht hat ein Dilemma: Wird Religionsunterricht heute noch bekenntnisorientiert vermittelt oder ist es bereits ein konfessionsübergreifender Unterricht? Gegenstand des Religionsunterrichts ist der Bekenntnisinhalt, nämlich die Glaubenssätze der jeweiligen Religionsgemeinschaft. Diese als bestehende Wahrheiten zu vermitteln ist laut einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) seine Aufgabe (Beschluss vom 25.02.1987, 1 BvR 47/84). Wenn für den Religionsunterricht geworben wird, hört man von Kirchen und Religionslehrern, dass der Religionsunterricht offen ist und alles an Themen aufgreift, was im Religionskunde- oder im Ethikunterricht über andere Religionen oder über allgemeine Werte- und Sinnfragen gelehrt wird. Damit wird der Religionsunterricht als attraktiv und unverzichtbar dargestellt. Diese Argumentation untergräbt aber auch die Sonderstellung des bekenntnisorientierten Religionsunterrichts und spricht für einen Religionskundeunterricht. Die Rechtfertigung des konfessionellen Religionsunterrichts, der Schüler nach den Bekenntnissen ihrer Eltern trennt, ist fragwürdig geworden. Braucht es das noch, braucht es noch Religionslehrer:innen, die eine kirchliche Lehrberechtigung vom evangelischen (“vocatio”) oder katholischen (“missio”) Bischof erteilt bekommen, braucht es noch jeweils zwei Wochenstunden für parallel erteilten Religionsunterricht und für die parallele Beaufsichtigung von nicht-teilnehmenden Schülern, den der Staat und die Steuerzahler finanzieren? Wäre es nicht zeitgemäß, dass der Staat in einer zunehmend säkularen Gesellschaft für einen gemeinsamen Werteunterricht sorgt?
Religionsunterricht in der Krise
Der konfessionelle Religionsunterricht befindet sich in Deutschland in einer Strukturkrise. Bereits bei der Formulierung der Weimarer Verfassung und des Grundgesetzes der Bundesrepublik gab es kontroverse Diskussionen. Die Probleme des Religionsunterrichts verschärfen sich durch die Säkularisierung/Entkirchlichung. In dem Buch von Hartmut Kreß “Religionsunterricht oder Ethikunterricht? – Entstehung des Religionsunterrichts – Rechtsentwicklung und heutige Rechtslage – politischer Entscheidungsbedarf”, wird die Notwendigkeit politischer Reformen begründet. Perspektivisch sollte der konfessionelle Religionsunterricht durch ein Fach Ethik/Religionskunde/Philosophie ersetzt werden.
Die Regionalgruppe Stuttgart der Giordano-Bruno-Stiftung dokumentiert seit Jahren die Religionszugehörigkeit von Schulanfängern in der Stadt Stuttgart. Bei den Kindern im Alter von 0 bis 6 oder 7 Jahren (Einschulungsalter) sinken die Zahlen der Religionszugehörigkeiten rasant und sind signifikant geringer als für die gesamte Einwohnerschaft. Der Prozentsatz der Kinder, die Mitglied der evangelischen oder römisch-katholischen Kirche sind, ist etwa halb so hoch wie die Religionszugehörigkeit der Einwohner der Stadt. In Stuttgart sind in der Altersklasse bis 7 Jahre weniger als 20 Prozent Mitglied der evangelischen oder katholischen Kirche; das heißt, über 80 Prozent haben eine andere oder keine Religionszugehörigkeit.

Diagramm: Religionszugehörigkeit im Einschulalter, 2017 – 2023, Landeshauptstadt Stuttgart
Diese Verhältnisse gelten nicht nur für Stuttgart, sondern für Baden-Württemberg und für Deutschland insgesamt (siehe Dokumentation der Forschungsgruppe Weltanschauungen in Deutschland – fowid “Einschulungsalter und Religionszugehörigkeit 2023”). Das macht einerseits die Einrichtung des Religionsunterrichts immer schwieriger, andererseits ist der fehlende Ethikunterricht an den Grundschulen von Baden-Württemberg ein gesellschaftliches Problem, für das politischer Handlungsbedarf besteht. Säkulare und konfessionsfreie Bürger dürfen nicht länger zu Gunsten kirchlicher Interessen diskriminiert werden.
Der christliche Religionsunterricht in Deutschland ist also unter Druck, weil immer weniger Schüler Mitglied der großen christlichen Kirchen sind. Für die Einrichtung des Religionsunterrichts eines Bekenntnisses ist in Baden-Württemberg eine Mindestteilnehmerzahl von 8 Schülerinnen und Schülern erforderlich. Wird für eine religiöse Minderheit von weniger als 8 Schülern religiöse Unterweisung durch eine Religionsgemeinschaft erteilt, stellt der Schulträger den Unterrichtsraum unentgeltlich zur Verfügung (Schulgesetz Baden-Württemberg / § 96 Grundsätze). Religionsgemeinschaften, Religionslehrer und Schulen reagieren auf die sinkende Zahl von bekenntnisgebundenen Schülern durch die Einrichtung von klassen-, klassenstufen- und schulstandortübergreifendem Religionsunterricht, durch “konfessionell-kooperativen” Religionsunterricht und indem sie konfessionsfreie Schüler zur freiwilligen Teilnahme in den Religionsunterricht lenken.
Allein im Bereich der Evangelischen Landeskirche in Württemberg wurden für das Schuljahr 2020/2021 rund 700 Anträge für konfessionell-kooperativen Religionsunterricht genehmigt. Zahlen für den Bereich der badischen Landeskirche und aktuellere Zahlen sind nicht verfügbar. In Hamburg hat man wie erwähnt das Modell “Religionsunterricht für alle” (RUfa) eingeführt. In Baden-Württemberg, wie auch in einigen anderen Bundesländern, ist eine weitere Reaktion von Staat und Kirche die Etablierung eines islamischen Religionsunterrichts. In Baden-Württemberg wird islamischer Religionsunterricht “sunnitischer Prägung” mit Hilfe des ultrakonservativen Verbands der Islamischen Kulturzentren (VIKZ) und der Islamischen Gemeinschaft der Bosniaken in Deutschland (IGBD) und einer staatlichen Stiftung des Landes Baden-Württemberg etabliert – ohne Berücksichtigung der Interessen säkularer Muslime, die in der Mehrheit sind. Der größte Moscheeverband Ditib hatte im Gründungsjahr der Stiftung eine Beteiligung abgelehnt, weil er diese als “staatliche Einrichtung” und damit als verfassungswidrig betrachtet. Es gibt in Baden-Württemberg islamischen Religionsunterricht an 139 Schulen.
Die Präferenz der etablierten Kirchen und der kirchenfreundlichen Politiker ist es, lieber für mehr Religionen einen Religionsunterricht anzubieten, als den Religionsunterricht in Frage zu stellen. Der bekenntnisgebundene Religionsunterricht ist schon lange nicht mehr zeitgemäß. Das kann man regelmäßig in der Zeitung lesen, zum Beispiel hier: “Der Glaube muss raus aus den Schulen!”; “Lehren sollt ihr, nicht bekehren”, “Religionsunterricht: Brauchen wir ‘Reli’ noch?”. Die gesellschaftliche Akzeptanz des Religionsunterrichts ist nicht mehr vorhanden. Zunehmend wirkt sich auch aus, dass im Elternhaus die Religion keine Rolle mehr spielt. Es kann aber nicht Aufgabe der Schule sein, die religiöse Unterweisung, die im Elternhaus zunehmend nicht mehr stattfindet, in der Schule nachzuholen.
“Lehren sollt ihr, nicht bekehren”
Die passive Reaktion der Landespolitik in Baden-Württemberg war bislang, das Fach Ethik an den Schulen sehr zögerlich einzuführen. Ethik an Grundschulen wird bis heute auf die ganz lange Bank geschoben. So bleibt dem Religionsunterricht ein Alternativangebot erspart. Das führt dazu, dass zahlreiche Schülerinnen und Schüler, die keiner Religionsgemeinschaft angehören, am katholischen oder evangelischen Religionsunterricht teilnehmen. Denn auch wenn man sich vom Religionsunterricht abmelden kann, fehlt es häufig an alternativen schulischen Angeboten und dann geht man eben doch hin, weil es einfacher ist.
Der gbs-Landesverband Baden-Württemberg fordert im Interesse der säkularen Bevölkerung vom Land Baden-Württemberg, Ethikunterricht an der Grundschule einzuführen. Solange der Religionsunterricht ein ordentliches Lehrfach ist, ist das Fach Ethik an der Grundschule (ebenso an den Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren sowie an allen beruflichen Schulen) erforderlich. Um den Stand der Planung zu erfahren, haben Mitglieder des gbs-Landesverbandes Baden-Württemberg sich mit Mitgliedern des Landtags getroffen. Zusätzlich wurden einige Mitglieder des Landtags kontaktiert und um ihr Engagement gebeten, damit endlich Ethikunterricht an Grundschulen geplant und eingeführt wird.
Die Einführung des Ethikunterrichts an den Grundschulen in Baden-Württemberg ist seit 2011 in den Koalitionsverträgen der Landesregierungen verankert. Im Koalitionsvertrag 2011 bis 2016 steht: “Religion und Ethik vermitteln Werte. Wir werden am Verfassungsrang des bekenntnisorientierten Religionsunterrichts an den Schulen des Landes festhalten. Ethik soll neben Religion als Alternative schrittweise ab Klasse 1 eingeführt werden”. Die Umsetzung dieses Ziels, Ethikunterricht einzuführen, erfolgte bis jetzt im Schneckentempo. Es hat den Anschein, dass die Einführung verschleppt wird, um eine Alternative zum Religionsunterricht auszubremsen. SPD-Abgeordnete haben die Dokumentationen des gbs Landesverbandes zu einer umfangreichen Anfrage an die Landesregierung veranlasst, die innerhalb von wenigen Wochen beantwortet wurde.
1 Für die Einrichtung des Religionsunterrichts eines Bekenntnisses ist in Baden-Württemberg eine Mindestteilnehmerzahl von 8 Schülerinnen und Schülern erforderlich.
Die Antwort des Kultusministeriums Baden-Württemberg

Buchcover “Religionsunterricht oder Ethikunterricht?” Fotomontage W. Koch
Wenn es stimmt was in den Bildungsplänen steht, dann sind die Inhalte des Religionsunterrichts ein unbedingt notwendiger Bestandteil der Bildungs- und Erziehungsarbeit. Nach dem Schulgesetz dient der Ethikunterricht dazu, ein entsprechendes, weltanschaulich neutrales Bildungsangebot zu machen. Dieses Bildungsangebot für diejenigen Schülerinnen und Schüler, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen, wird in Baden-Württemberg verweigert.
Wenn die einen Schülerinnen und Schüler ihr ganzes Schulleben lang zwei Religionsstunden pro Woche benötigen, dann ist für die “anderen” ein gleichwertiges weltanschaulich-neutrales Alternativ-Angebot erforderlich. Denn die “anderen” bilden inzwischen die Mehrheit und sie brauchen dieses Angebot mindestens so dringend wie die Kinder, für die der Staat Religionsunterricht anbietet, für den er die Lehrkräfte ausbildet und bezahlt, die Räume, die Bibeln und Gesangbücher kostenfrei zur Verfügung stellt. Die baden-württembergische Landesregierung verweigert der Hälfte der Schüler der öffentlichen Grundschulen nicht nur den Ethikunterricht. Sie lenkt außerdem einen Großteil der Betroffenen bewusst in den Verzicht auf ein Grundrecht hinein.
Die Stellungnahme des Kultusministeriums hat es bestätigt: Obwohl die Landesregierung seit vielen Jahren verspricht, neben dem konfessionellen Religionsunterricht endlich auch an den Grundschulen des Landes das “Ersatzfach” Ethik einzuführen, ist sie dazu nicht wirklich bereit: Die notwendigen Voraussetzungen werden planmäßig sabotiert; für zusätzliche Lehrkräfte wird kein Geld eingeplant; das Kultusministerium nennt nicht einmal einen Zeitplan, wann Ethik an den Grundschulen eingeführt werden soll. Der Landesverband Baden-Württemberg der Giordano-Bruno-Stiftung hat die Stellungnahme des Kultusministeriums analysiert und hat folgende Kommentare und Anmerkungen:
Die Anzahl der Schüler mit konfessioneller Bindung nimmt stetig ab
Das Kultusministerium hat die Zahl der Schülerinnen und Schüler insgesamt sowie nach evangelischer beziehungsweise katholischer Konfession an den öffentlichen Grundschulen in Baden-Württemberg für die Schuljahre 2013/2014 bis 2022/2023 ausgewiesen (Anlage 1 der Stellungnahme des Kultusministeriums). In dem Zeitraum ging der Anteil der Schüler mit evangelischer oder katholischer Konfession von 64,3 auf 51,2 Prozent zurück. Die erwartete Tendenz rückläufiger Zahlen der Kinder, die einer christlichen Konfession angehören und den Religionsunterricht besuchen müssen, wird bestätigt. Die Zahlen sind jedoch höher als zu erwarten war, wenn man die Zahlen der Kinder im Einschulungsalter betrachtet. Man könnte an einzelnen Schulen überprüfen, ob nicht ein systematischer Fehler vorliegt, der höhere Zahlen erklärt.
Konfessionsfreie Schüler nehmen “freiwillig” am Religionsunterricht teil
Der Religionsunterricht ist inhaltlich eine kirchlich-religiöse Handlung und zur Teilnahme daran darf niemand gezwungen werden. Diese “negative Religionsfreiheit” ist ein Grundrecht. Für Grundschulen dürfte es von Jahr zu Jahr schwieriger werden, mit dieser Rechtslage und der Entwicklung der Bekenntnisse ihrer Schülerinnen und Schüler umzugehen. Denn wenn für den Religionsunterricht kein Ersatz angeboten wird, müssen die “anderen” Grundschülerinnen und Grundschüler in den “Reli”-Stunden irgendwie anderweitig versorgt werden. Wie das geschieht? In seiner Antwort auf den SPD-Antrag teilt das Kultusministerium hierzu nur mit: “Aufgrund der grundgesetzlich geschützten negativen Religionsfreiheit dürfen Schülerinnen und Schüler, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen, nicht im Religionsunterricht mitbetreut oder unterrichtet werden. Den Schülerinnen und Schülern muss demnach in der Regel in dieser Zeit ein anderes Bildungsangebot gemacht werden. In Frage kommen beispielsweise Angebote im Rahmen der Verlässlichen Grundschule. Darüber hinaus kann der Religionsunterricht in den Randstunden stattfinden.”
Der Anteil der Grundschulkinder, die in Baden-Württemberg am Religionsunterricht teilnehmen, sinkt kontinuierlich. Im Schuljahr 2013/2014 nahmen noch insgesamt 82 Prozent teil, 2022/2023 waren es noch 71 Prozent. Irritierend ist: obwohl im Schuljahr 2022/2023 nach Zahlen des Instituts für Bildungsanalysen Baden-Württemberg (IBBW) etwa 51 Prozent als Kirchenmitglied zu dessen Besuch verpflichtet sind, nehmen 71 Prozent aller Grundschulkinder daran teil (Anlage 2 der Stellungnahme des Kultusministeriums).
Die negative Religionsfreiheit wird unterlaufen
Wie kommt es zu dieser Differenz von 20 Prozent? Die freiwillige Teilnahme am Religionsunterricht ist in den letzten zehn Jahren kontinuierlich angestiegen. Waren es im Schuljahr 2013/2014 etwa 64.000 Schülerinnen und Schüler oder 18 Prozent, schickten im Schuljahr 2022/2023 die Erziehungsberechtigten von mindestens etwa 77.000 Grundschulkindern ihr Kind freiwillig in den Religionsunterricht. Die Anzahl konfessionsfreier und andersgläubiger Schülerinnen und Schüler, die freiwillig am Religionsunterricht teilnehmen, dürfte sogar noch höher liegen, da nicht einmal alle Kirchenmitglieder am Religionsunterricht teilnehmen. Es gibt christliche Bekenntnisangehörige, für die kein Religionsunterricht eingerichtet ist und es gibt Bekenntnisangehörige, die sich abgemeldet haben. Nach dem Bericht der evangelischen Landeskirche in Württemberg ist die Anzahl der Abmeldungen vom evangelischen Religionsunterricht seit Jahren stabil und liegt derzeit bei etwa 4 Prozent; etwa 8 Prozent aller evangelischen Schülerinnen und Schüler an den öffentlich-allgemeinbildenden Schulen können vorwiegend aufgrund regionaler Gegebenheiten (z. B. Mindestzahl von 8 Schülern nicht erreicht) keinen Religionsunterricht erhalten.
Es ist überraschend und interpretationsbedürftig, wenn sich Schülerinnen und Schüler, die keiner Religionsgemeinschaft angehören, im katholischen, evangelischen oder konfessionell-kooperativen Religionsunterricht wiederfinden. Für Schülerinnen und Schüler, die konfessionsfrei sind oder für die kein Religionsunterricht eingerichtet ist, fehlt es häufig an alternativen schulischen Angeboten und dann geht man eben doch hin, weil die Kinder “aufgehoben” sind und nicht in einer Hohl- oder Randstunde ohne sichere Aufsicht in der Schule herumtoben. Wie Vergleiche mit anderen Bundesländern zeigen, die Ethikunterricht an der Grundschule anbieten, ist der in Baden-Württemberg vergleichsweise hohe Anteil der “freiwilligen” Teilnahme am Religionsunterricht auch dadurch bedingt, dass gar kein Ethikunterricht angeboten wird. Kirchen, Schulen und Religionslehrer sind stark daran interessiert den Religionsunterricht interessant und attraktiv zu gestalten, damit konfessionsfreie und andersgläubige Schülerinnen und Schüler teilnehmen.
Das ist für Religionslehrer und Lehrstühle für Religionspädagogik ein wichtiges Thema, wie ein Tagungsband “Konfessionslosigkeit als Normalfall – Religions- und Ethikunterricht in säkularen Kontexten” der Tagung “Religiöse Bildung in der Schule im Horizont wachsender Konfessionslosigkeit” eindrücklich dokumentiert. Kirchen und Religionslehrkräfte machen sich darüber Gedanken, wie mit konfessionsfreien Schülern umzugehen ist, damit diese nicht etwa als “Ungläubige” im Religionsunterricht brüskiert werden. Schülerinnen und Schüler ohne oder mit anderer Konfession dürfen auf Antrag und mit Zustimmung der Religionsgemeinschaft deren Religionsunterricht freiwillig besuchen. Die Zustimmung wird in der Regel erteilt. Diese freiwilligen Teilnehmer zählen für den Religionsunterricht und erleichtern mancherorts die Mindestschülerzahl von acht Schülern zu erreichen. In der Elterninfo zum Schulanfang informiert das Kultusministerium von Baden-Württemberg über den bekenntnisorientierten und den konfessionell-kooperativen Religionsunterricht. Über die Angebote für konfessionsfreie oder Andersgläubige wird nicht informiert. Wenn Eltern Kinder an der Grundschule anmelden, müssen sie eine “Erklärung der für die Organisation des Religionsunterrichts notwendigen Angaben” ausfüllen. Danach haben sie die Wahl zwischen den an der Schule verfügbaren Optionen; sie müssen das jeweils Zutreffende ankreuzen und unterschreiben. Ins Auge sticht die von den Schulen gewünschte Option – die Teilnahme an einem angebotenen Religionsunterricht. Es gibt sogar Schulen, die die Option “Im Vertretungsfall darf Kind in Religion mitbetreut werden” im Formular aufführen und die sich bei Ablehnung die “Betreuung zu Hause” bestätigen lassen. Es kommt dem Tatbestand der Nötigung nahe, wenn berufstätige Eltern oder Alleinerziehende das akzeptieren und unterschreiben müssen. Ein eindeutiger Verstoß gegen die negative Religionsfreiheit und gegen die Regelung des Kultusministeriums, nach der konfessionslose Kinder nicht im Religionsunterricht mitbetreut werden dürfen. Hier zeigt sich die Verquickung von Kirche und Staat, die auch im Kultusministerium besonders stark zu sein scheint.
Während das Kultusministerium den Schulen ausdrücklich verbietet, für die Abmeldung vom Religionsunterricht Formulare bereitzuhalten, stellt es für den umgekehrten Fall, nämlich die Anmeldung zur “freiwilligen” Teilnahme, nicht nur Vorlagen für amtliche Formulare bereit, sondern verpflichtet die Betroffenen sogar zum Ausfüllen und zur Unterschrift.
Der Wahlmodus soll dazu beitragen, dass auch konfessionslosen Schülern die Wahl angeboten wird, den Religionsunterricht zu wählen. Eine berechtigte Forderung ist, dass die Eltern bei der Einschulung darüber informiert werden, wie das alternative Schulangebot ausfällt, wenn Schüler nicht am Religionsunterricht teilnehmen und kein Ethikunterricht angeboten wird.
Beispiele der für die Schulanmeldung verwendeten Formulare – Ausschnitt: “Erklärung für die Organisation des Religionsunterrichts”

Grundschule Lobbach – Erklärung für die Organisation des Religionsunterrichts

Esslingen – Anmeldung Primarstufe (GS) Seewiesenschule Esslingen

Sindelfingen – Gemeinschaftsschule im Eichholz – Schüleranmeldung Einschulung

Sindelfingen – Gemeinschaftsschule Goldberg – Anmeldung für die Grundschule
Viele Eltern (auch Atheisten oder Muslime) wählen die Option, ihr Kind “freiwillig” zum Religionsunterricht anzumelden. Die Motivation dafür liegt in der Regel weder an der Attraktivität des Religionsunterrichts noch am Interesse der Eltern oder ihrer Kinder, etwas aus erster Hand über die Religion zu erfahren. Die Gründe liegen eher darin, dass Eltern ihre Kinder nicht als Außenseiter ausgrenzen möchten oder dass die Kinder in “Freistunden” nicht ohne Aufsicht auf dem Schulgelände herumtoben oder in einem tristen Aufenthaltsraum oder in der Parallelklasse herumsitzen. Dann sollen sie doch lieber mit ihren christlichen Mitschülerinnen oder Mitschülern in die Reli-Stunde gehen. Kirche und Religion spielen im Bewusstsein der meisten Menschen kaum mehr eine Rolle.
Eltern gehen davon aus, dass der Religionsunterricht dem Kind nicht schadet. Dem ist jedoch nicht unbedingt so. Ein Kind kommt nicht gläubig auf die Welt. Die Kindheit prägt unser ganzes Leben – und damit auch unsere Religiosität. Die Prägung auf ein religiöses Bekenntnis entsteht durch Erziehung – und genau deshalb ist den Kirchen die Trägerschaft von Kindergärten und der konfessionelle Religionsunterricht an der Schule so wichtig. Der Religionsunterricht dient nicht der Information über Religion, sondern der Vermittlung des jeweiligen Glaubens. Das Säkulare Forum Hamburg berichtet anschaulich, dass die Gefahr der Missionierung von Kindern aus konfessionsfreien Familien an Hamburger Schulen durch den “Religionsunterricht für alle” real ist: Eltern werden von ihren Kindern zum Beispiel mit deren neuesten Erkenntnissen aus dem Religionsunterricht konfrontiert: “Ich bin von Gott erschaffen worden” oder: “Was im Planetarium über die Entstehung des Sonnensystems gesagt wurde, stimmt gar nicht, denn Gott hat die Welt in sieben Tagen erschaffen.”
Diskriminierung konfessionsfreier Schüler und Eltern
Nach Paragraf 100a (“Ethikunterricht”) des Schulgesetzes von Baden-Württemberg “dient der Ethikunterricht der Erziehung der Schülerinnen und Schüler zu verantwortungs- und wertbewusstem Verhalten”. Das Kultusministerium schreibt in der Stellungnahme: “Dem Ausbau des Faches Ethik kommt eine hohe Bedeutung zu, um auch den nicht am Religionsunterricht teilnehmenden Schülerinnen und Schülern ein entsprechendes weltanschaulich neutrales Bildungsangebot machen zu können.”
Eltern und Kinder, die keiner Religionsgemeinschaft angehören, werden seit vielen Jahren dadurch diskriminiert, dass das Fach nicht für alle öffentlichen Schulen und Schulklassen eingerichtet ist. Hinzu kommt, dass der Ethikunterricht in erheblichem Maße nicht durch fachgerecht qualifizierte Lehrkräfte, vergleichbar mit der Ausbildung von Religionslehrkräften, erteilt wird. Die Fachkompetenz der Lehrkräfte hat starken Einfluss auf die Wertschätzung eines Fachs durch die Schüler und bei einer Wahlentscheidung zwischen Religions- und Ethikunterricht. Sie ist aber auch Ausdruck und Gradmesser der Privilegierung religiöser und der Diskriminierung religionsloser Schüler.
Das volle Ausmaß der Diskriminierung von Ethik-Schülern wird daran erkennbar, dass Religionsunterricht zu fast 100 Prozent von Fachlehrkräften unterrichtet wird, während Ethikunterricht häufig von nicht dafür ausgebildeten Lehrern unterrichtet wird. Kinder haben einen auf Sinn- und Wertefragen bezogenen Bildungsanspruch. Hiervon dürfen Kinder, deren Eltern oder deren Sorgeberechtigte nicht-religiös, religiös distanziert oder skeptisch sind, nicht ausgegrenzt werden. Wir brauchen eine ethische Grundbildung in den Schulen, diese könnte auch überkonfessionell vermittelt werden, aber dann fürchten die Kirchen weiteren Mitgliederschwund.
Der staatliche Auftrag zur ethisch-moralischen Erziehung – Schulfach oder Querschnittsaufgabe?
Das Kultusministerium schreibt in seiner Stellungnahme: “Der staatliche Auftrag zur ethisch-moralischen Erziehung beschränkt sich jedoch nicht auf einzelne Schulfächer wie den Ethik- oder den Religionsunterricht. Er ist vielmehr eine Querschnittsaufgabe von Schule und Unterricht und ist auch für die Grundschule als übergeordnetes Ziel im Leitfaden Demokratiebildung, in den Leitperspektiven sowie in den Fachplänen verankert.” Religionsunterricht und Ethik müssten kein eigenständiges Fach sein, da kann man dem Kultusministerium zustimmen. Fachinhalte können auch in andere Fächer integriert werden. Religion und Ethik als Gegenstand fände demzufolge auch in Philosophie, Geschichte, Gemeinschaftskunde oder sogar den Fremdsprachen Platz. Konfessionsschulen kirchlicher Träger praktizieren diesen integrativen Ansatz und weisen kein Fach Religion aus. Es ist jedoch nicht akzeptabel, wenn die Argumentation nicht gleichermaßen für den Religions- und für den Ethikunterricht gelten soll. Solange der Religionsunterricht ein ordentliches Lehrfach ist, ist auch das Fach Ethik erforderlich.
Mit dem staatlichen Auftrag zur ethisch-moralischen Erziehung, der jedoch nicht beschränkt ist auf einzelne Schulfächer wie den Ethik- oder den Religionsunterricht soll der fehlende Ethikunterricht relativiert werden. Mit dieser Argumentation kann man gleichermaßen den Religionsunterricht in Frage stellen oder abschaffen. Dies wird jedoch vehement abgelehnt, wie Beispiele aus Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg und Bayern zeigen. In Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg wollten Schülervertretungen den Religionsunterricht reduzieren oder abschaffen; in Bayern hat die Kultusministerin jüngst den Vorschlag gemacht, die Stundenzahl (in Bayern wird Religion in drei Wochenstunden unterrichtet) zu kürzen. (Siehe Abschnitt oben: “Politische Unterstützung Pro-Reli”)
Mehrbedarf für Ethikunterricht an der Grundschule 460 Planstellen?
Für den Ausbau beziehungsweise die Einführung des Ethikunterrichts an Grundschulen geht das Kultusministerium von einem Mehrbedarf im Umfang von 460 Vollzeitäquivalenten aus. Mit den Kosten für die 460 Deputate wird gerechtfertigt, dass Ethikunterricht bislang nicht geplant ist. Dabei wird verschwiegen, dass bisher den Grundschulen diese 460 Planstellen für die Betreuung der Schüler die nicht am Religionsunterricht teilnehmen, versagt werden. Die Grundschulen müssen während der zwei Wochenstunden Religionsunterricht die nicht-teilnehmenden Kinder beaufsichtigen und irgendwo unterbringen. Dass manche Eltern die Kinder in den Religionsunterricht schicken um sie unterzubringen ist ein gewünschter Nebeneffekt.
Anmerkung zum Islamischen Religionsunterricht
Die Kirchen bemühen sich darum, für die Moscheevereine in Deutschland einen ähnlichen Status zu erreichen, um dann Arm in Arm zu dritt Reformen zu verhindern, die Privilegien zu erhalten und den Religionsunterricht nicht nur zu erhalten, sondern sogar auszuweiten. Kirchen betonen zum Beispiel, dass der Religionsunterricht an öffentlichen Schulen laut Grundgesetz ordentliches Lehrfach ist und setzen sich dafür ein, dass man die Muslime nicht einfach davon ausnehmen kann. In dem Koalitionsvertrag der Landesregierung Baden-Württemberg 2016 bis 2021 wurde der islamische Religionsunterricht aufgenommen: “Wir werden das Modellprojekt zum islamischen Religionsunterricht weiter ausbauen. Überall dort, wo er nachgefragt wird, wollen wir den islamischen Religionsunterricht ermöglichen. Wir streben an, dass sich aus dem Modellprojekt ein regulärer islamischer Religionsunterricht entwickeln kann. Die unterrichtenden Geistlichen und Lehrkräfte müssen an deutschen Hochschulen ausgebildet sein.” Im Koalitionsvertrag 2021-2026 heißt es: “Wir werden islamischen Religionsunterricht weiter ausbauen. Die Stiftung Sunnitischer Schulrat werden wir engagiert weiter unterstützen.”
Verfechter des Islamunterrichts wie Ministerpräsident Kretschmann argumentieren, dass damit der Islamunterricht bei Imamen in Hinterhofmoscheen vermieden wird. Tatsache ist, dass der Islamunterricht in Moscheen weiterhin stattfindet und nicht unterbunden werden kann. Die Koranschule ist stärker als jeder Religionslehrer schreibt der Journalist Joachim Wagner über die Auswertungen der Modellversuche islamischen Religionsunterrichts. Der islamische Religionsunterricht an der Schule löst das Problem nicht. Im Gegenteil: der islamische Religionsunterricht stärkt die islamisch-religiöse Identität – auf Kosten der Integration und einer gemeinsamen freiheitlich-demokratischen Identität.
Damit wird ein Phänomen europäischer Einwanderungsgesellschaften gestärkt: religiöse muslimische Schüler halten ihre Religion für überlegen und stellen sich unter Berufung auf ihre kulturelle und religiöse Identität über andere, grenzen sich ab und lehnen die offene Gesellschaft ab. Der wahre Grund für die Etablierung des islamischen Religionsunterrichts scheint eher zu sein, dass man darin eine Möglichkeit sieht, den christlichen Religionsunterricht, der in die Defensive geraten ist, zu stärken (Siehe: “Christlichen Religionsunterricht retten – mit Hilfe des Islam?”) Bemerkenswert ist auch, dass beim islamischen Religionsunterricht die Kosten keine Rolle spielen, während beim Ethikunterricht die Kosten in den Vordergrund gestellt werden.
Grundgesetz Artikel 7 (Schulwesen) – bis heute einseitig pro-Reli interpretiert
Im Artikel 7 des Grundgesetzes heißt es:
(1) Das gesamte Schulwesen steht unter der Aufsicht des Staates.
(2) Die Erziehungsberechtigten haben das Recht, über die Teilnahme des Kindes am Religionsunterricht zu bestimmen.
(3) Der Religionsunterricht ist in den öffentlichen Schulen mit Ausnahme der bekenntnisfreien Schulen ordentliches Lehrfach. Unbeschadet des staatlichen Aufsichtsrechtes wird der Religionsunterricht in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Religionsgemeinschaften erteilt. Kein Lehrer darf gegen seinen Willen verpflichtet werden, Religionsunterricht zu erteilen. (Hervorhebungen durch den Autor)
Kirchenvertreter, Politiker und auch das Kultusministerium rechtfertigen die Sonderstellung des Religionsunterrichts mit Hilfe einer einseitigen Interpretation von Artikel 7, Absatz 3 des Grundgesetzes, die wie ein Mantra ständig wiederholt wird. Die herausragende Stellung des Religionsunterrichts wird damit begründet und verteidigt, indem Befürworter auf Artikel 7, Absatz 3 GG hinweisen, nachdem dem Religionsunterricht angeblich eine Sonderstellung zukommt.
Das Kultusministerium zum Beispiel schreibt in seiner Stellungnahme: “Der bekenntnisgebundene Religionsunterricht genießt eine hervorgehobene verfassungsrechtliche Stellung aufgrund von Art. 7, Abs. 3 GG und Art. 18 Landesverfassung sowie den §§ 96 und 98 Schulgesetz Baden-Württemberg. Demnach ist bekenntnisgebundener Religionsunterricht Pflichtfach an den öffentlichen Schulen. Er ist zu ermöglichen, wenn eine Mindestschülerzahl, ggfs. auch klassen-, klassenstufen- und schulstandortübergreifend, von acht Schülerinnen und Schülern zustande kommt.” Dabei wird geflissentlich übergangen, dass die Väter des Grundgesetzes einen wichtigen Halbsatz formuliert haben, der im selben Absatz zu finden ist. Offenbar war den Verfasserinnen und Verfassern des Grundgesetzes im Jahr 1949 bewusst, dass der staatlich geförderte Bekenntnisunterricht im Widerspruch zur Trennung von Staat und Kirche steht, weshalb sie diese bemerkenswerte Einschränkung in Artikel 7 GG einfügten.
Der Religionsunterricht soll zwar “ordentliches Lehrfach” sein, jedoch “mit Ausnahme der bekenntnisfreien Schulen”. Bekenntnisfreie öffentliche Schulen könnten also die wichtigen Fragen über Gott und die Welt so behandeln, wie man es von einer öffentlichen Schule erwarten sollte, nämlich weltanschaulich neutral, rational und evidenzbasiert.
Ein Bundesland wie Baden-Württemberg kann jederzeit die Schulen zu bekenntnisfreien Regelschulen erklären. Eine inhaltlich neutrale bekenntnisfreie Regelschule wäre verfassungsrechtlich problemlos; eine gleichrangige Option zur christlichen Schule mit Religionsunterricht. (Siehe Gerhard Czermak: “Religiös-weltanschauliche Neutralität – Zur rechtsdogmatischen Klärung und zur deutschen Realität”, S. 115-116)
Die Option der bekenntnisfreien Schule würde den geänderten Umständen, der Mehrheit nicht-christlicher Schüler, Rechnung tragen. Einige Bundesländer haben bei der Übernahme von Grundgesetz-Artikeln in die Landesverfassung Akzentuierungen vorgenommen, die in die unterrichtliche Praxis eingreifen. Im Sinne des Grundgesetzes ist das aber nicht. Es geht vom Vorrang des Bundesrechtes aus und erlaubt nur dann etwas anderes, soweit es das selbst regelt (z. B. die “Bremer Klausel”).
Auch Baden-Württemberg hat akzentuiert, indem Artikel 7, Absatz 3 verkürzt in Artikel 18 der Landesverfassung übernommen wurde, ohne die Formulierung “mit Ausnahme der bekenntnisfreien Schulen”. Das war eine politische Entscheidung im Sinne der Kirchen, die aber nicht relevant ist, da das Bundesrecht Vorrang hat.
Bekenntnisfreie Schule / Christliche Bekenntnisschule – gleichberechtigte Optionen
Säkulare und konfessionsfreie Bürger fordern die Einführung “bekenntnisfreier Schulen”, die es bislang nur im Verfassungstext gibt, und den Ersatz des Religionsunterrichts durch einen Ethik-, Philosophie- oder Religionskundeunterricht. Weltanschaulich parteiische Schulgesetze, welche zum Beispiel die “Ehrfurcht vor Gott” beinhalten, könnten umformuliert werden, beispielsweise zu “Achtung der Menschenwürde”. Mit dem Ziel einer angstfreien Erziehung ist es nicht zu vereinbaren, wenn die Landesverfassung fordert, dass die Schule die Jugend zur Gottesfurcht zu erziehen habe.
Für die Einführung bekenntnisfreier Schulen ist keine Änderung des Grundgesetzes erforderlich – die Bundesländer müssten ihre Schulgesetze und gegebenenfalls die Landesverfassung ändern, um die Statusänderung der staatlichen Schulen zu bekenntnisfreien Schulen zu ermöglichen. Das Wort “bekenntnisfrei” als Qualifikation ist für staatliche Schulen nicht erforderlich – es ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit. Um Missverständnissen vorzubeugen: Schulen in kirchlicher Trägerschaft können selbstverständlich weiterhin als Bekenntnisschulen betrieben werden.
“Öffentliche Schulen sollten
Erkenntnisse vermitteln, keine Bekenntnisse”
Im Jahr 1949 waren noch circa 95 Prozent der Deutschen Mitglied in einer der großen Kirchen. Die religiöse Bindung schrumpft in der Gesamtbevölkerung. Seit Jahren sinkt die Zahl der Gottesdienstteilnehmer und der Taufen. Ende 2022 waren es nur noch 48 Prozent. Gleichzeitig hat die wachsende religiöse Heterogenität der Schülerschaft durch EU-Binnenwanderer und Flüchtlinge aus Nicht-EU-Ländern eine fatale Auffächerung des Religionsunterrichts ausgelöst.
Mehrere kleine Religionsgemeinschaften wie Aleviten haben ihren verfassungsrechtlichen Anspruch auf einen eigenen Religionsunterricht durchgesetzt. Die Folge in Baden-Württemberg: Für acht von mehr als einhundert Religionen können Religionsunterrichte parallel an staatlichen Schulen unterrichtet werden. Die Zersplitterung des Religionsunterrichts in Deutschland hat heute das Gegenteil dessen zur Folge, was der Grundgesetzartikel 7 ursprünglich wollte. Der nach Religionsgemeinschaften getrennte Unterricht fördert nicht Integration und gesellschaftlichen Zusammenhalt, sondern schadet beidem.
Der Düsseldorfer Bildungsforscher Klaus Spenlen stellt die provokante, aber richtige Frage: “Lässt sich in Zuwanderungsgesellschaften noch ein Religionsunterricht rechtfertigen, bei dem Kinder für zwei Unterrichtsstunden separiert werden, um kulturelle, ethnische und weitere Besonderheiten zu erlernen?” Die Antwort heißt “Nein!”
Die Mehrheit der Bevölkerung (72 Prozent) fordert einen gemeinsamen “Ethikunterricht für alle”, wie eine Repräsentativ-Umfrage der GfK ergeben hat. Säkulare Bürger fordern die Umwandlung von staatlichen Bekenntnisschulen in bekenntnisfreie, weltanschaulich neutrale Schulen. Diese Forderung erscheint angesichts der Kirchenhörigkeit der Politik zurzeit in Deutschland noch unrealistisch zu sein. Das kann und wird sich aber ändern. Beispiele für solche Veränderungen gibt es viele in Europa. Im Jahr 2016 zum Beispiel wurde in Luxemburg der Religionsunterricht abgeschafft und Werteunterricht eingeführt. Die Mehrheit der Bevölkerung, auch die Mehrheit der Kirchenmitglieder identifizieren sich mit einem säkularen Staat, bei dem Staat und Kirche getrennt sind. Öffentliche/staatliche Schulen müssen als Regelschule bekenntnisfrei werden.
Hinweis: In der aktuellen Zeitschrift der GEW Baden-Württemberg (04/2024, Seite 36-39) hat Michael Rux das Thema auch in einem Artikel adressiert: “Verschoben auf Sankt Nimmerlein? ETHIK IN DER GRUNDSCHULE”.
Links
Petition: Kein Religionsunterricht an öffentlichen Schulen!
Einschulungsalter und Religionszugehörigkeit 2023 (fowid 03.04.2024)
Ethikunterricht an Grundschulen in Baden-Württemberg (hpd, 10.07.2023)
Titelbild
Ergebnisse Umfrage März 2022 – Fotomontage Werner Koch https://pixabay.com…