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Keine Stille am Stillen Feiertag - Karfreitags-Aufklärung und Tanz

Datum: 
Freitag, 7 April, 2023 - 20:00

Ort: 

LKA Longhorn
Heiligenwiesen 6
70327 Stuttgart

Anfahrt: 


Stuttgart feiert an Karfreitag: Heidenspaß statt Höllenqual. Kein Grund zur Trauer, kein Grund für einen "Stillen Tag" mit Tanzverbot. Wir möchten die in Bayern und in Nordrhein-Westfalen erzielten Freiheiten bei Karfreitagsveranstaltungen auch für Bürger in Stuttgart erreichen. Die Ausnahmegenehmigung ist beantragt – ersatzweise deklarieren wir die Veranstaltung als Versammlung/Demo gegen das Verbot.

Wir freuen uns auf Euer zahlreiches Kommen. Jede*r ist herzlich willkommen, auch Kirchenmitglieder!

Da das Bundesverfassungsgericht das Tanzverbot an "stillen Feiertagen" (wie Karfreitag) in seinem Urteil nicht generell aufgehoben hat, sondern nur für den Fall, dass der Tanz selbst Ausdruck eines weltanschaulichen Bekenntnisses ist, sollten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit dem Zutritt zur "Heidenspaß-Party " versichern, dass jede noch so kleine rhythmische Zuckung ihres Körpers während der Veranstaltung auf "humanistischen Unglauben" zurückzuführen ist.

Wir bitten alle BesucherInnen vor dem Betreten des Veranstaltungsortes durch eine Unterschrift zu bestätigen:
a). dass sie einer humanistischen Weltanschauung folgen,
b). weder an Götter noch an Elfen, Kobolde oder Dämonen glauben und
c). dass jede noch so kleine rhythmische Zuckung ihres Körpers auf der Heidenspaß-Party Ausdruck dieses weltanschaulichen Bekenntnisses ist.

Wir werden eine Gästeliste führen, die Veranstaltung als "Heidenspaß-Party" ausweisen und berufen uns dabei auf die Vorgehensweise der "humanistischen Tanzlizenz an Karfreitag", wie es auch bei Karfreitagsveranstaltungen in Sachsen, Nordrhein-Westfalen und Bayern praktiziert wurde und wird.

Zeit:

19:30: Einlass
20:00: Willkommensgruß zur Heidenspaß-Party - Karfreitags-Aufklärung - Videoclip "Das Wort zum Karfreitag"
21:00 - 24:00: Tanz

Eintritt:

8,- EUR inkl. 1,- EUR Verzehr

Wir werden vom Überschuss eine Spende an gemeinnützige Einrichtungen tätigen, die sich für die Missbrauchsopfer und für säkulare Flüchtlinge einsetzen.

Weiteres: