05. März 2023
Das Strafverfahren wegen “Gotteslästerung” gegen Herrn Abbas M. ist jetzt doch abgeschlossen. Die Staatsanwaltschaft hat ihren Einspruch gegen den Freispruch des Landgerichts Stuttgart wieder zurückgezogen.
11. Nov. 2022
Am 4. Juli war Abbas M. vom Amtsgericht Stuttgart zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 10 Euro verurteilt worden. Nach Ansicht des Gerichts hatte er sich der Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen schuldig gemacht, als er den islamischen Propheten Mohammed bei einer Kundgebung in polemischer Weise kritisierte. Gegen die Verurteilung nach dem “Gotteslästerungsparagraphen” ging M. in Berufung – und bekam in der nächsthöheren Instanz Recht.
10. Juli 2022
Über den Humanistischen Pressedienst (hpd) berichten wir von der Verurteilung von Abbas M., der bei einer Kundgebung in Stuttgart anlässlich des Jahrestages der Ermordung von Samuel Paty angegriffen wurde.