Blasphemieparagraph §166
Wir fordern die Abschaffung des Blasphemieparagraphs §166.
Strafverfahren wegen „Gotteslästerung“ (§ 166 StGB): Schutz des öffentlichen Friedens oder tatbestandliche Täter-Opfer-Umkehr?
Das Strafverfahren wegen “Gotteslästerung” gegen Herrn Abbas M. ist jetzt doch abgeschlossen. Die Staatsanwaltschaft hat ihren Einspruch gegen den Freispruch des Landgerichts Stuttgart wieder zurückgezogen.
Einspruch gegen die Verurteilung wegen Beschimpfung von Mohammed erfolgreich
Am 4. Juli war Abbas M. vom Amtsgericht Stuttgart zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 10 Euro verurteilt worden. Nach Ansicht des Gerichts hatte er sich der Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen schuldig gemacht, als er den islamischen Propheten Mohammed bei einer Kundgebung in polemischer Weise kritisierte. Gegen die Verurteilung nach dem “Gotteslästerungsparagraphen” ging M. in Berufung – und bekam in der nächsthöheren Instanz Recht.
Kritik an religiösen Bekenntnissen ist in Deutschland strafbar
Über den Humanistischen Pressedienst (hpd) berichten wir von der Verurteilung von Abbas M., der bei einer Kundgebung in Stuttgart anlässlich des Jahrestages der Ermordung von Samuel Paty angegriffen wurde.