Karfreitag 2027

Zeit bis Ostern

Ostern 2027

Tag(e)

:

Stunde(n)

:

Minute(n)

:

Sekunde(n)

Stille Feiertage in Baden-Württemberg

Laut dem baden-württembergischen Feiertagsgesetz darf an einem christlichen Feiertag wie Karfreitag weder getanzt noch gefeiert werden. Für den Bund für Geistesfreiheit und die Giordano-Bruno-Stiftung, die als Weltanschauungsgemeinschaften den evolutionären Humanismus und die Trennung von Kirche und Staat vertreten, gilt dies jedoch seit 2016 nicht mehr, wenn für Veranstaltungen Ausnahmegenehmigungen beantragt werden.

Regelung der Stillen Tage

Das Sonn- und Feiertagsgesetz von Baden-Württemberg untersagt öffentliche Tanzveranstaltungen an bestimmten Sonn- und Feiertagen (§10), die sogenannten „Stille Tage“.

Gesetz über die Sonntage und Feiertage (Feiertagsgesetz, FTG)

in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Mai 1995

https://www.landesrecht-bw.de/bsbw/document/jlr-NNLBW00008DAE

 

Öffentliche Tanzunterhaltungen sind

 

 1. von Gründonnerstag 18 Uhr bis Karsamstag 20 Uhr,
 2. an Allerheiligen, wenn Allerheiligen auf die Wochentage
   a) Montag bis Freitag fällt, von 3 Uhr bis 24 Uhr,
   a) Samstag oder Sonntag fällt, von 5 Uhr bis 24 Uhr,
 3. am Allgemeinen Buß- und Bettag von 3 Uhr bis 24 Uhr sowie
 4. am Volkstrauertag und Totengedenktag von 5 Uhr bis 24 Uhr

 

verboten. In Kur- und Erholungsorten beginnen die Verbote nach Satz 1 Nummer 2 Buchstabe a und Nummer 3 bereits um 2 Uhr.

In der Karwoche betrifft das also den Zeitraum von Gründonnerstag 18 Uhr bis Karsamstag 20 Uhr. Das bedeutet, dass nicht-christliche Menschen – seien sie anderen Glaubens oder gar keines Glaubens – mit Rücksicht auf ein christliches Bekenntnis, an Stillen Tagen in Clubs und Bars nicht mit Musik und Tanz feiern dürfen. Das gilt, obwohl niemand gezwungen wird in diese Clubs und Bars zu gehen und auch wenn dort alle Auflagen eingehalten werden – wie z.B. Lärmschutz, Brandschutz oder Jugendschutz.

Ausnahmen

Laut Urteil des Bundesverfassungsgerichts dürfen andere Weltanschauungen trotz Musik- und Tanzverbots an sogenannten „Stillen Tagen“ in Clubs und Bars tanzen und feiern, wenn Feste und Partys „Ausdruck einer weltanschaulichen Abgrenzung gegenüber dem Christentum“ sind. Deswegen müssen wir uns – anders geht es nicht – an Stillen Tagen regelmäßig „weltanschaulich“ abgrenzen.

Unsere Haltung

Selbstverständlich sollen und dürfen Christinnen und Christen an Karfreitag des Todes Jesu Christi in Stille und Trauer gedenken. Was sie unserer Meinung nach nicht dürfen: Christinnen und Christen dürfen Anders- und Nicht-Gläubige nicht zwingen, es ihnen an einem solchen Tag gleich zu tun und in Trauer, Gebet und Beichte verfallen zu müssen. Denn, liebe christliche Mitbürgerinnen und Mitbürger: es ist überhaupt nicht unser Anliegen, Euch im Gegenzug am Trauern, Beten und Beichten zu hindern und Euch zu zwingen, stattdessen den ganzen Stillen Tag lang – in Clubs und Bars bis zum Morgengrauen mit uns zu tanzen!

Evolutionäre Humanisten lehnen es ab, Andersdenkenden ihre Weltsicht aufzuzwingen. Und natürlich haben wir eine wirklich Frohe Botschaft: alle Menschen sind herzlich eingeladen an den Stillen Tagen zu unseren Partys in Stuttgarter Clubs zu kommen. Und mit „alle“ meinen wir alle! Selbstverständlich sind nicht nur Ungläubige willkommen, sondern auch Gläubige – auch Mitglieder christlicher Kirchen –, Andersdenkende, Zweifelnde jeden Alters, jeden Geschlechts,
jeder sexuellen Orientierung, jeder Herkunft.

Ihr wollt tanzen? – Wir unterstützen Euch dabei!

Wie in den letzten Jahren beantragt die gbs Stuttgart / Mittlerer Neckar Ausnahmegenehmigungen für Clubs in und um Stuttgart, damit sie legal tanzen dürfen. Dabei geht es uns nicht darum, die überbordende Bürokratie zu füttern, sondern mit zunehmenden Interesse klar zu machen, dass die Feiertagsregelung abgeschafft wird. 

Ihr wollt auch tanzen? Dann kontaktiert uns über das unten stehende Formular und füllt die Absichtserklärung aus. Wir unterstützen Euch!

Bitte lasst uns möglichst frühzeitig wissen, wenn Ihr die Absicht haben, eine Tanzveranstaltung an einem Stillen Feiertag durchzuführen.

Für die Beantrag der Ausnahmegenehmigung verlangt das zuständige Ordnungsamt weitere Details. Diese Details sollten vier Wochen vor der Veranstaltung vorliegen, also zum 24. Februar 2027:

  • Verantwortliche(r)/Kontaktperson des Veranstalters
  • Tag und Zeitraum (von – bis)
  • Titel/Bezeichnung der Veranstaltung
  • Untertitel/Weltanschauliches Motto der Veranstaltung

Für die Übersichtlichkeit klappt sich das Formular schrittweise auf.

Es gelten die Bestimmungen unserer Datenschutzerklärung. 

Absichtserklärung Ostern 2027

Gründonnerstag (Uhrzeit von – bis Folgetag)

Karfreitag (Uhrzeit von – bis Folgetag)

Karsamstag (Uhrzeit von – bis Folgetag)