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Überregionale Termine

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01. 06.

Wie weiter mit der Sterbehilfe nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts?

Der bfg München lädt zur Diskussionsrunde in der Münchner Seidlvilla ein

§ 217 StGB, der die geschäftsmäßige Hilfe zur Selbsttötung unter Strafe stellte, wurde am 26. Februar 2020 vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig und nichtig erklärt. Seither ist die Hilfe zur Selbsttötung grundsätzlich wieder straffrei. Das Karlsruher Urteil zur organisierten Suizidassistenz stellt dem Gesetzgeber allerdings frei, praktische Regelungen zum Schutz des Selbstbestimmungsrechts der Suizidwilligen zu treffen. Inzwischen liegen drei fraktionsübergreifende Gesetzentwürfe für eine gesetzliche Neuregelung der Sterbehilfe vor, über die der bfg München mit Gerhart Gross, Leiter der Kontaktstelle Bayern der Deutschen Gesellschaft für humanes Sterben (DGHS), und Friedrich Brockmeyer, langjähriger Leiter eines Pflegedienstes in München, diskutieren wird. (weiter...)