Sie sind hier

Newsletter Ausgabe Juni 2020

Montag, 1 Juni, 2020 - 21:54

­­­INHALT DIESES NEWSLETTERS­

­­­

­MONATLICHE VERSAMMLUNG AM 11. JUNI 2020­

­­­

­Wegen Covid-19 findet das monatliche Treffen online mittels Videokonferenz statt. Um an der Videokonferenz teilzunehmen, ruft Ihr im Browser https://jitsi.athcom.org/gbsstuttgart auf. Die technischen Details zur Teilnahme findet Ihr auf https://gbs-stuttgart.de/videokonferenz. Eine Überprüfung Eurer technischen Ausrüstung für eine Videokonferenz vorab ist empfehlenswert.

Datum:
Donnerstag, 11. Juni 2020 um 18:00 Uhr

Ablauf:
18:00 - 19:00 Uhr: Lösung eventueller technischer Probleme
19:00 - 20:30 Uhr: Organisatorisches
20:30 - 22:00 Uhr: Diskussion

Die Tagesordnung wird rechtzeitig per email an die Vereinsmitglieder geschickt und in das gbs-interne Forum gestellt.

Die gbs-Regionalgruppe Stuttgart/Mittlerer Neckar trifft sich an jedem zweiten Donnerstag des Monats. Interessierte sind herzlich willkommen.­

­­­

­­­

­NEUE RADIOSENDUNG AM 24. JUNI 2020­

­­­

­Thema:  "Warum ich kein Christ sein will"

Datum:
Mittwoch, 24. Juni 2020 von 20:00 bis 21:00 Uhr

Vorstellung des Buches von Uwe Lehnert, einschließlich eines Interviews mit dem Autor am Telefon. Das Buch wendet sich an Leser, die eine zusammenfassende Darstellung von Argumenten gegen den christlich-kirchlichen Glauben und für ein naturalistisch-humanistisches Weltbild suchen.

Diese und alle zukünftigen Sendungen sind im Großraum Stuttgart direkt über UKW 99,2 MHz und im Kabel 102,1 MHz empfangbar. Außerhalb des Großraums Stuttgart kann der auf FRS angebotene Live-Stream empfangen werden.

Alle bereits vorhandenen Versionen unserer monatlichen Sendungen seit Januar 2012 können im YouTube-Kanal "gbs Stuttgart" nachgehört werden.

Freies Radio Stuttgart:
https://www.freies-radio.de/

Sendung:
https://www.freies-radio.de/programm/tagesansicht/2020-06-24
https://www.freies-radio.de/sendungsdetails/202006242000

YouTube-Kanal der gbs Stuttgart/Mittlerer Neckar:
https://www.youtube.com/gbsstuttgart­

­­­

­­­

­GELUNGENE VIDEOKONFERENZ DER GBS-STUTTGART/MITTLERER NECKAR­

­­­

­Corona-bedingt fand unsere monatliche Versammlung am 14. Mai 2020 in Form einer Video-Konferenz statt. Das klappte ziemlich gut. Die Konferenz war gut besucht, und wir konnten wie sonst auch alle Tagesordnungspunkte besprechen. Lediglich für leckeres Essen musste jeder selbst sorgen.­

­­­

­­­

­HERR MAZYEK UND DER RECHTSSTAAT ­

­­­

­Vor einem halben Jahr schon hatte das Institut für Weltanschauungsrecht (ifw) sieben Fragen an Aiman Mazyek, Vorsitzender des Zentralrats der Muslime (ZMD), zu seinem Verständnis von Rechtsstaat und Menschenrechten gestellt. Diese einfachen Fragen wurden bis heute bezeichnenderweise nicht beantwortet. Anlass für diese Fragen war die Tatsache, dass Herr Mazyek vom Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) 2019 zum Botschafter seiner Kampagne" #WirSindRechtsstaat" erkoren wurde. Mit dieser Kampagne wollte das BMJV der Öffentlichkeit die Bedeutung und die Errungenschaften unseres demokratischen Rechtsstaats ins Bewusstsein rücken und diesen stärken. Die Entscheidung für diese Personalie hatte damals schon für Kritik gesorgt, u. a. von Jens Spahn und Carsten Linnemann, Vorsitzender der Union-Mittelstandsvereinigung, da der ZMD auch Gruppierungen umfasst, die der Muslimbruderschaft nahe stehen. Aber auch das BMJV hat zu den Fragen bisher nichts gesagt. Nun hat das ifw "Erinnerungskärtchen" mit diesen Fragen veröffentlicht. Die Fragen lauten:

  1. Stehen der säkulare und weltanschaulich neutrale Rechtsstaat des Grundgesetzes und die Urteile staatlicher Gerichte aus Ihrer Sicht über den religiösen Rechtsnormen aus Koran, Sunna und den Scharia-Regelungen?
  2. Sollten aus Ihrer Sicht Nicht-Muslime und Muslime immer und überall ebenbürtige und gleichberechtigte Menschen sein?
  3. Sollten aus Ihrer Sicht muslimische Frauen im Rahmen der geltenden deutschen Gesetze frei darin sein, denjenigen oder diejenige ihrer Wahl zu heiraten?
  4. Sollten aus Ihrer Sicht muslimische Frauen als Individuen im Rahmen der geltenden deutschen Gesetze frei darin sein, sich immer und überall so zu kleiden, wie sie es für richtig halten?
  5. Gelten für Menschen, die sich vom Islam abwenden, aus Ihrer Sicht immer und überall das Recht auf Leben, körperliche Unversehrtheit, freie Entfaltung der Persönlichkeit und alle weiteren Grundrechte?
  6. Gelten aus Ihrer Sicht für Homosexuelle das Recht auf Leben, körperliche Unversehrtheit, freie Entfaltung der Persönlichkeit und alle weiteren Grundrechte?
  7. Finden Sie es richtig, dass im Rahmen der geltenden deutschen Gesetze Zeichnungen und Karikaturen von Mohammed veröffentlicht werden dürfen?

Berichte in den Medien:
https://hpd.de/artikel/nichts-sehen-nichts-hoeren-nichts-sagen-18088
https://weltanschauungsrecht.de/meldung/Regierungskampagne-Rechtsstaat-Islamverbandschef-Fragen
https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/zentralrat-der-muslime-cdu-politiker-kritisieren-rechtsstaat-kampagne-mit-aiman-mazyek/25219202.html­

­­­

­SUIZIDHILFEKONFLIKT-GESETZ­

­­­

­Zwar wurde mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Februar 2020 der Paragraph 217 (Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung) als verfassungswidrig erklärt. Dennoch ist es für Suizidwillige noch immer nicht möglich, das sichere Medikament Natrium-Pentobarbital zu beziehen. Trotz des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom März 2017, demgemäß das Medikament an hoffnungslose Schwerstkranke abgegeben werden kann, wusste es das Gesundheitsministerium  bekanntlich bisher zu verhindern. Auch nach dem Karlsruher Urteil reagiert die Ärzteschaft noch sehr verunsichert und zögerlich bei der Gewährung von Suizidhilfe. Eine flankierende  Gesetzgebung, die den Ärzten einen verlässlichen Rahmen und Sicherheit bei ihrer Hilfe gibt, ohne den Geist des Urteils zu pervertieren, wäre hilfreich.

Der HVD Bundesverband hat gemeinsam mit Experten einen Vorschlag für ein verfassungskonformes "Gesetz zur Bewältigung von Suizidhilfe und Suizidkonflikten" erarbeitet. Zuvor hatte die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben einen Gesetzentwurf erarbeitet.

Berichte in den Medien:
https://hpd.de/artikel/recht-suizidhilfe-erfordert-verlaesslichen-handlungsrahmen-18081
https://www.dghs.de/fileadmin/content/02_service/08_publikationen/00_pdfs/NR_16_Broschuere_DGHS_Gesetz.pdf 
https://humanistisch.de/sites/humanistisch.de/files/hvd-bundesverband/docs/2020/05/suizidhilfekonfliktgesetz_hvd_bundesverband.pdf 
https://humanistisch.de/x/hvd-bundesverband/inhalte/entwurf-des-hvd-bundesverbandes-fuer-ein-suizidhilfekonflikt-gesetz­

­­­

­MUEZZINRUF UND GLOCKENGELÄUTE­

­­­

­Darf man den Muezzinruf verbieten, das Glockenläuten aber nicht? Im diesjährigen Corona-Ramadan hatten einige Gemeinden Anträge auf Sondergenehmigung gestellt, damit der Muezzin zum Gebet rufen kann. Das wurde nicht allen Gemeinden genehmigt. In Augsburg wurden dazu die Nachbarn um ihre Zustimmung gebeten. Das ist nett. Für Glockengeläut gelten offensichtlich in den Augen mancher Politiker andere Maßstäbe. So in dem hessischen Ort Haiger. Die örtliche CDU hat die Genehmigung des Muezzinrufes abgelehnt, das Gockenläuten soll jedoch nicht verboten werden. Begründung: "Das Glockengeläut ist nicht ausschließlich ein religiöser Ausdruck, sondern auch ein Kulturgut." Der Muezzinruf sei hingegen "eine exklusive Gottesverkündung im öffentlichen Raum". Sehr spitzfindig wird hier das christliche Lärmmonopol verteidigt.

Berichte in den Medien:
https://hpd.de/artikel/muezzinruf-im-corona-ramadan-18069
https://www.augsburger-allgemeine.de/bayern/Kirchenglocken-zu-laut-Anwohner-reichen-Beschwerde-ein-id2813991.htm

­­­

­LINKS­

Impressum:
GBS Stuttgart/Mittlerer Neckar e.V.

Newsletter:
abmelden anmelden

­­

­­