Tanzen macht glücklich - Feiern gegen Tanzverbote
LKA Longhorn |
Climax-Institutes |
"Gegen Tanzverbot und Stille Tage" |
"Mit Bass gegen kirchliche |
18. April, 21-5 Uhr | 17. April, 22-5 Uhr 18. April, 23-8 Uhr 19. April, 23-8 Uhr 20. April, 23-8 Uhr |
Tanzen macht glücklich, Tanzen ist Lebensfreude, Tanzen ist Freiheit, Tanzen ist keine Sünde
Der 18. April (Karfreitag) ist einer von sieben "Stillen Tagen" in Baden-Württemberg. Das Sonn- und Feiertagsgesetz (FTG) verlangt von der gesamten Bevölkerung, unabhängig von deren Weltanschauung, einen Tag des Trauerns. Keine Musik, keine Filme ohne sogenannte "Feiertagsfreigabe", keine Schachturniere, kein Ausschank. Nichts was trauernde Christen stören könnte – auch wenn es in einem Industriegebiet oder im zweiten Kellergeschoss stattfindet.
Nur mit Anmeldung und Ausnahmegenehmigungen und bevormundender Kontrolle durch das Ordnungsamt können öffentliche Veranstaltungen an Stillen Tagen durchgeführt werden. Für eine beantragte Ausnahmegenehmigung muss eine Veranstaltung weltanschaulich begründet werden. Und die sonst überlasteten Ordnungsämter nehmen es mit der Genehmigung sehr genau. Es ist diskriminierend, dass die Kirchen dazu befragt werden, wenn eine Veranstaltung angemeldet wird, die weltanschaulich als nicht-kirchliche Veranstaltung begründet wird. Bisher konnte das Ordnungsamt nicht davon abgehalten werden, die evangelische und die katholische Kirche über die beantragte Ausnahmegenehmigung zu informieren. Die Institution Kirche selbst ist nicht interessiert, die Kontrolle über die gesamte Bevölkerung abzugeben. Sie will ihren starken Einfluss auf die Politik und ihre Macht im Staat behalten. Von den Kirchen erfolgt eine Rückmeldung an das Ordnungsamt mit seitenlangen Hinweisen auf die Gesetzeslage und die Aufforderung, die Ausnahmegenehmigung zu verweigern.
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum FTG aus dem Jahr 2016 geht nicht weit genug und sollte verbessert werden. Bürokratieabbau und Entlastung der Ordnungsämter wäre möglich und angebracht. Warum müssen Menschen, die tanzen oder feiern wollen gegängelt werden? Wer trauern will oder in die Kirche gehen will, wird von niemand abgehalten oder gestört. Einschränkungen der Freiheit müssen begründet werden – ein durch ein heiliges Buch begründeter christlicher Feiertag darf nicht die gesamte Bevölkerung zu einen Tag der Trauer zwingen. Das FTG schränkt die Freiheit aller Bürger in einer Weise ein, die schon lange nicht mehr zeitgemäß und akzeptabel ist.
Die Veranstaltungen an Stillen Tagen stehen unter einem weltanschaulichen Motto, das auf den Protest gegen das Tanzverbot oder das Feiertagsgesetz hinweist, z B.: "Gegen Tanzverbot und stille Tage" oder "Feiern gegen Tanzverbote" oder "Heidenspaß statt Höllenqual" oder "Keine Stille am Stillen Feiertag - Karfreitags-Aufklärung und Tanz".
In Stuttgart wird am 18. April im LKA Longhorn getanzt, in den Climax Institutes am gesamten Karwochenende. Gerade wurden wir vom Ordnungsamt der Stadt Stuttgart aufgefordert, den genauen Ablauf der Veranstaltung mitzuteilen, da dies für die Beurteilung essentiell ist. Die Genehmigung mit Auflagen steht noch aus – wir erwarten die Genehmigung wie in den Vorjahren, sind aber darauf vorbereitet gegen Ablehnungen rechtlich vorzugehen.
Weiteres:
- Urteil des Bundesverfassungsgerichts 2016: www.bundesverfassungsgericht.de/...
- Meldung zum Urteil im hpd
- LKA Longhorn