Tanzen macht glücklich - Feiern gegen Tanzverbote
Sieben Tanzveranstaltungen um den Karfreitag

| LKA Longhorn Heiligenwiesen 6 70327 Stuttgart |
Climax-Institutes Calwer Str. 25 70173 Stuttgart |
Proton The Club Königstraße 49 70173 Stuttgart |
Einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2016 ist es zu verdanken, dass auch 2026 ein buntes Programm mit Reden, Musik und Tanz stattfinden kann. Wir laden alle Menschen herzlich dazu ein, auf unsere Feste und Partys zu kommen.
Trotz Musik- und Tanzverbots gibt es auch in Baden-Württemberg seit 2017 Karfreitagsveranstaltungen. Geplant sind Veranstaltungen in Stuttgart und in weiteren Städten. In Bayern finden in München an den sog. "Stillen Tagen" - Gründonnerstag, Karfreitag und Karsamstag in 27 Münchner Clubs und Bars ca. 60 Veranstaltungen statt.
Tanzen macht glücklich, Tanzen ist Lebensfreude, Tanzen ist Freiheit, Tanzen ist keine Sünde
In Stuttgart wird an den sogenannten Stillen Tagen jedes Jahr etwas mehr gefeiert. Sieben Tanzveranstaltungen in drei Clubs. In Stuttgart wird im LKA Longhorn am gesamten Karwochenende gefeiert, im Climax Institutes am 2. und 3. April, am 3. April im Proton. Drei Wochen nach der Antragsstellung wurden wir vom Ordnungsamt der Stadt Stuttgart aufgefordert, mehr Information über den genauen Ablauf der Veranstaltungen und die weltanschauliche Abgrenzung mitzuteilen, da dies für die Beurteilung essentiell sei. Die Genehmigung mit Auflagen liegt seit 25.3. vor.
|
Karfreitags-Veranstaltungen in Stuttgart |
|
2.04. |
21-3 Uhr |
Gegen Tanzverbot und |
Tanz mit DJ Timo |
LKA |
|
2.04. |
22-5 Uhr |
Gegen Tanzverbot und Stille Tage |
Different |
Climax Institutes |
|
3.04. |
21-3 |
Gegen Tanzverbot und Stille Tage |
DJ |
LKA |
|
3.04. |
23-8 Uhr |
Mit Bass gegen |
Pulse |
Climax Institutes |
|
3.04. |
23-5 |
Gegen Tanzverbot und Stille Tage |
Proton |
Proton |
|
4.04. |
21-3 |
Gegen Tanzverbot und Stille Tage |
PUNKBAND WIZO |
LKA |
|
5.04. |
21-3 |
Gegen Tanzverbot und Stille Tage |
PUNKBAND WIZO |
LKA |
Der 3. April (Karfreitag) ist einer von sieben "Stillen Tagen" in Baden-Württemberg. Das Sonn- und Feiertagsgesetz (FTG) verlangt von der gesamten Bevölkerung, unabhängig von deren Weltanschauung, einen Tag des Trauerns. Keine Musik, keine Filme ohne sogenannte "Feiertagsfreigabe", keine Schachturniere, kein Ausschank. Nichts, was trauernde Christen stören könnte – auch wenn es in einem Industriegebiet oder im zweiten Kellergeschoss stattfindet.
Nur mit Anmeldung und Ausnahmegenehmigungen und bevormundender Kontrolle durch das Ordnungsamt können öffentliche Veranstaltungen an Stillen Tagen durchgeführt werden. Für eine beantragte Ausnahmegenehmigung muss eine Veranstaltung weltanschaulich begründet werden. Und die sonst überlasteten Ordnungsämter nehmen es mit der Genehmigung sehr genau. Es ist diskriminierend, dass die Kirchen dazu befragt werden, wenn eine Veranstaltung angemeldet wird, die weltanschaulich als nicht-kirchliche Veranstaltung begründet wird. Bisher konnte das Ordnungsamt nicht davon abgehalten werden, die evangelische und die katholische Kirche über die beantragte Ausnahmegenehmigung zu informieren und deren Stellungnahme einzuholen. Die Institution Kirche selbst ist nicht interessiert, die Kontrolle über die gesamte Bevölkerung abzugeben. Sie will ihren starken Einfluss auf die Politik und ihre Macht im Staat behalten. Von den Kirchen erfolgt eine Rückmeldung an das Ordnungsamt mit seitenlangen Hinweisen auf die Gesetzeslage und die Aufforderung, die Ausnahmegenehmigung zu verweigern.
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum FTG aus dem Jahr 2016 geht nicht weit genug und sollte verbessert werden. Bürokratieabbau und Entlastung der Ordnungsämter wäre möglich und angebracht. Warum müssen Menschen, die tanzen oder feiern wollen gegängelt werden? Wer trauern will oder in die Kirche gehen will, wird von niemand abgehalten oder gestört. Einschränkungen der Freiheit müssen begründet werden – ein durch ein heiliges Buch begründeter christlicher Feiertag darf nicht die gesamte Bevölkerung zu Tagen der Trauer zwingen. Das FTG schränkt die Freiheit aller Bürger in einer Weise ein, die schon lange nicht mehr zeitgemäß und akzeptabel ist.
Die Veranstaltungen an Stillen Tagen stehen unter einem weltanschaulichen Motto, das auf den Protest gegen das Tanzverbot oder das Feiertagsgesetz hinweist, z B.: "Gegen Tanzverbot und stille Tage" oder "Feiern gegen Tanzverbote" oder "Heidenspaß statt Höllenqual" oder "Keine Stille am Stillen Feiertag - Karfreitags-Aufklärung und Tanz".
Die gbs-Stuttgart fordert die Abschaffung der Tanz- und Feierverbote im baden-württembergischen Sonn- und Feiertagsgesetz (FTG). Das Gesetz muss liberalisiert werden. Die gbs-Stuttgart erhofft sich von der neuen Landesregierung Offenheit für die Überarbeitung des Gesetzes. Vorbild könnte eine Initiative der Landesregierung von Sachsen-Anhalt sein. Dort hat sich ein breites Bündnis von SPD, FDP, Linken, Bündnis 90/Die Grünen und der CDU darauf verständigt, die bisherigen Einschränkungen durch das FTG zu prüfen.

Weitere Links:
- Urteil des Bundesverfassungsgerichts 2016: www.bundesverfassungsgericht.de/...
- Meldung zum Urteil im hpd
- Karfreitags-Veranstaltungen in München: Veranstaltungen an Gründonnerstag, Karfreitag und Karsamstag