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Aktuell

Einwohner der Stadt Stuttgart nach Religionszugehörigkeit

1986-2022

Der Anteil der Mitglieder der evangelischen und römisch-katholischen Kirche hat im Jahr 2022 in Stuttgart den bislang stärksten Rückgang verzeichnet.

Am 31. Dezember 2022 waren in Stuttgart von 610.000 Einwohnern 126.253 evangelisch und 121.791 römisch-katholisch.

Der Anteil der christlich getauften Einwohner (Mitglied in der ev. oder der rk. "christlichen Großkirche") ist zum Jahresende 2022 auf 40,7% (Jahr 2021: 42,8%) zurückgegangen.

Die Mitglieder der christlichen Kirchen sind um 3,5% zurückgegangen - das ist ein Rückgang des Anteil an der Gesamtbevölkerung Stuttgarts um 2,1%.

Der Rückgang christlich getaufter Kinder im Alter bis 6 Jahren setzt sich vergleichbar fort und liegt jetzt bei nur noch 17,7% - was die Fortführung des Religionsunterrichts immer schwieriger macht und die Dringlichkeit der Einführung von Ethikunterricht an den Grundschulklassen 1-4 bestätigt. Die Einführung des Ethikunterrichts in der Grundschule ab Klasse 1 ist im Koalitionsvertrag der grün-schwarzen Landesregierung BW 2021 festgeschrieben - aber es gibt bis jetzt keine Pläne!

Strafverfahren wegen „Gotteslästerung“ (§ 166 StGB): Schutz des öffentlichen Friedens oder tatbestandliche Täter-Opfer-Umkehr?

05.03.2023

Das Strafverfahren wegen "Gotteslästerung" gegen Herrn Abbas M. ist jetzt doch abgeschlossen. Die Staatsanwaltschaft hat ihren Einspruch gegen den Freispruch des Landgerichts Stuttgart wieder zurückgezogen.
Damit kann Herr M., der als Flüchtling anerkannt ist, nunmehr darauf hoffen, dass der Ausstellung von Pass und Aufenthaltserlaubnis nichts mehr im Wege steht und er damit auch eine Arbeitserlaubnis erhält und sich eine Arbeit suchen kann. Die Ausstellung der Papiere wurde mit Hinweis auf das schwebende Verfahren bislang blockiert. Das Verwaltungsgericht hat bereits Anfang Juli 2022 entschieden, dass Herr M. als Flüchtling anzuerkennen ist. Die Anzeige wegen Gotteslästerung durch die Kriminalpolizei hat den Gerichten viel unnötigen Aufwand verursacht, hat dem Staat Geld gekostet und war für Herrn M. mit einer hohen Belastung verbunden. Bis zum Freispruch konnten religiöse Fundamentalisten davon ausgehen, dass der Staat auf ihrer Seite steht, wenn sie Abbas M. angreifen und einschüchtern.

Der Blasphemie-Paragraph (§166) ist an sich verfassungswidrig und hätte zusammen mit der Abschaffung des Paragraphen gegen Majestätsbeleidigung auch abgeschafft gehört. Es ist zu hoffen, dass die Regierung die Forderung hört und reagiert. Der Blasphemie-Paragraph eignet sich zur missbräuchlichen und willkürlichen Anwendung, auch in Deutschland. Was die Motivation der Kriminalpolizei war, Abbas M. wegen Gotteslästerung anzuzeigen, bleibt im Dunkeln.

Das Institut für Weltanschauungsrecht (ifw) hat die Rechtsanwältin bei der Vorbereitung der Gerichtsverfahren unterstützt. Vielen Dank an das ifw und die Rechtsanwältin für den langen Atem und die Unterstützung. Wir wünschen Abbas M. alles Gute für die Zukunft.

Das ifw hat den Fall und die Gerichtsverfahren hier dokumentiert.

https://weltanschauungsrecht.de/meldung/strafverfahren-wegen-gotteslaesterung-ss-166-stgb-schutz-des-oeffentlichen-friedens-oder-0

Vorangegangene Meldungen:

Keine Stille am Stillen Feiertag - Karfreitags-Aufklärung und Tanz

Datum: 
Freitag, 7 April, 2023 - 20:00

Ort: 

LKA Longhorn
Heiligenwiesen 6
70327 Stuttgart

Anfahrt: 


Stuttgart feiert an Karfreitag: Heidenspaß statt Höllenqual. Kein Grund zur Trauer, kein Grund für einen "Stillen Tag" mit Tanzverbot. Wir möchten die in Bayern und in Nordrhein-Westfalen erzielten Freiheiten bei Karfreitagsveranstaltungen auch für Bürger in Stuttgart erreichen. Die Ausnahmegenehmigung ist beantragt – ersatzweise deklarieren wir die Veranstaltung als Versammlung/Demo gegen das Verbot.

Wir freuen uns auf Euer zahlreiches Kommen. Jede*r ist herzlich willkommen, auch Kirchenmitglieder!

Da das Bundesverfassungsgericht das Tanzverbot an "stillen Feiertagen" (wie Karfreitag) in seinem Urteil nicht generell aufgehoben hat, sondern nur für den Fall, dass der Tanz selbst Ausdruck eines weltanschaulichen Bekenntnisses ist, sollten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit dem Zutritt zur "Heidenspaß-Party " versichern, dass jede noch so kleine rhythmische Zuckung ihres Körpers während der Veranstaltung auf "humanistischen Unglauben" zurückzuführen ist.

Wir bitten alle BesucherInnen vor dem Betreten des Veranstaltungsortes durch eine Unterschrift zu bestätigen:
a). dass sie einer humanistischen Weltanschauung folgen,
b). weder an Götter noch an Elfen, Kobolde oder Dämonen glauben und
c). dass jede noch so kleine rhythmische Zuckung ihres Körpers auf der Heidenspaß-Party Ausdruck dieses weltanschaulichen Bekenntnisses ist.

Wir werden eine Gästeliste führen, die Veranstaltung als "Heidenspaß-Party" ausweisen und berufen uns dabei auf die Vorgehensweise der "humanistischen Tanzlizenz an Karfreitag", wie es auch bei Karfreitagsveranstaltungen in Sachsen, Nordrhein-Westfalen und Bayern praktiziert wurde und wird.

Zeit:

19:30: Einlass
20:00: Willkommensgruß zur Heidenspaß-Party - Karfreitags-Aufklärung - Videoclip "Das Wort zum Karfreitag"
21:00 - 24:00: Tanz

Eintritt:

8,- EUR inkl. 1,- EUR Verzehr

Wir werden vom Überschuss eine Spende an gemeinnützige Einrichtungen tätigen, die sich für die Missbrauchsopfer und für säkulare Flüchtlinge einsetzen.

Weiteres:

Treffen mit Diskussion

Unser monatliches Treffen wird als Mischveranstaltung stattfinden mit der Möglichkeit, physisch oder online daran teilzunehmen. 

Datum: 
Donnerstag, 13 April, 2023 - 18:30

Ort: 

Vereinshaus Rohr – Alte Rohrer Schule
Raum Nr. 5 (Dachgeschoss)
Egelhaafstraße 1
70565 Stuttgart

Anfahrt: 

Das Vereinshaus Rohr ist in zwei Gehminuten vom Bahnhof Stuttgart-Rohr aus erreichbar. Dort halten die S-Bahnlinien S1, S2, S3 und S11 und die Buslinien 81 und N10.

Stuttgart-Rohr ist mit dem Auto über die A831 erreichbar.


Online-Zuschaltungsmöglichkeit:
Um per Video teilzunehmen, wird im Browser https://gbs-stuttgart.de/videokonferenz aufgerufen. Gegebenenfalls muss dem Browser erlaubt werden, dem Weiterleitungslink zu folgen und die neue Seite zu öffnen. Falls die Online-Verbindung abbricht oder der Moderator nicht mehr aktiv ist, bitte den Link erneut anklicken.
Die technischen Voraussetzungen sind auf https://gbs-stuttgart.de/videokonferenztechnik erläutert.

Ablauf:
18:30 - 19:00 Uhr: zwangloser Gedankenaustausch
19:00 - 20:30 Uhr: Organisatorisches
20:30 - 22:00 Uhr: Diskussion

Die Tagesordnung wird rechtzeitig per E-Mail an die Vereinsmitglieder geschickt und in das gbs-interne Forum gestellt.

Die gbs-Regionalgruppe Stuttgart/Mittlerer Neckar trifft sich an jedem zweiten Donnerstag des Monats. Interessierte sind herzlich willkommen.